Aktuelles
16.12.2023
15.12.2023
Wann erfolgt die Übernahme des TV-L Abschlusses?
Am 9. Dezember 2023 erfolgte der Tarifabschluss für die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst der Länder. Dieser hat auch für die kirchlich Beschäftigten Bedeutung, da sich Bezahlung und Eingruppierung bis auf den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes bei allen anderen Mitarbeitenden nach den Abschlüssen aus dem TV-L orientieren.
Zunächst, was wurde im TV-L erreicht:
- Ein einkommenssteuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3000 € (davon 1800 € als Einmalzahlung), auszuzahlen bis Ende Oktober 2024.
- Ab 1. November 2024 eine Erhöhung um 200 € in der Entgelttabelle.
- Ab 1. Februar 2025 eine Erhöhung um 5,5 % der dann aktuell geltenden Entgelttabelle, mindestens aber um weitere 140 €.
- Auszubildende, Studenten und Praktikanten erhalten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 1500 € bis 31.10.2024 und ab 1.11.2024 eine monatliche Erhöhung um 100 € und ab 1.2.2025 um weitere 50 € monatlich.
- Die gesamte Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 31.10.2025
Erfolgt sind zwei getrennte Tarifabschlüsse. Der Tarifabschluss zur Auszahlung des Inflationsausgleichsgeldes kommt damit schneller zur Auszahlung. Damit dies auch im kirchlichen Bereich erfolgen kann, wird es bereits am 26. Januar 2024 eine Sondersitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) geben. Dadurch könnte die vorgesehene Einmalzahlung mit dem Gehalt Ende Februar 2024 erfolgen sowie die dann weiteren monatlichen Beträge des Inflationsausgleichsgeldes bis einschließlich Oktober 2024.
Die Übernahme des weiteren Tarifabschlusses über die Erhöhung der Entgelttabellen kann dann in der ADK nach Vorliegen des endgültigen Tariftextes erfolgen. Da der früheste Termin für eine Umsetzung dafür im November 2024 liegt und parallel die Verhandlungen über einen Wechsel aller kirchlichen Beschäftigten in den TVöD geführt werden, bleibt das Jahr 2024 spannend für eine Umsetzung. Als vkm setzen wir uns dafür ein, dass es für alle kirchlichen Mitarbeitenden wieder zu zeitgleichen Gehaltserhöhungen kommen soll, vielleicht bereits schon Ende 2024.
20.10.2023
Schulungen 2024
Um sich gut in die MAV-Arbeit einbringen zu können, ist eine intensive Schulung und Zeit für einen Austausch mit Gleichgesinnten eine gute Vorbereitung. Der vkm-Hannover bietet hierfür 2024 an 4 Terminen Schulungen zum MVG-EKD und der Dienstvertragsordnung an. Bei Bedarf können auch spezielle Tagesangebote vor Ort vereinbart werden.
Bei Interesse an einer Tagesschulung bitte per Mail vkm@evlka.de melden. Wir nehmen dann Kontakt auf, um mögliche Termine und Inhalte zu besprechen.
Der aktuelle Anmeldeflyer 2024 kann hier heruntergeladen werden:
20.10.2023
Danke für 10 Jahre Dienst
Der Vorsitzende Ronald Brantl gratuliert Stefani Habermann zum 10. Dienstjubiläum. Seit Oktober 2013 ist Frau Habermann als Verwaltungsangestellte in der Geschäftsstelle des vkm-Hannover tätig. Sie ist erste Ansprechpartnerin für Telefonate, Mailverkehr und den Posteingang, kümmert sich um die Buchhaltung, Schulungs- und Sitzungsvorbereitungen und die vielen Dinge, die in einer Geschäftsstelle so anfallen. Der Vorstand ist sehr dankbar für den gewissenhaften, treuen Dienst und freut sich auf die weitere gute Zusammenarbeit.
27.09.2023
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzung vom 20. September 2023
Eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen stehen im ADK-Info 2/2023:
Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist nach der Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes nun der komplette Tarifabschluss aus dem TVöD-Bereich für den kirchlichen Bereich übernommen. Die neue Entgelttabelle ab 1. März 2024 ist nachfolgend zu finden:
In der Dienstvertragsordnung wird ein neuer § 32 "Fahrtkostenzuschuss im öffentlichen Personennahverkehr" eingefügt. Dies ermöglicht den Mitarbeitervertretungen mit den jeweiligen kirchlichen Arbeitgebern Dienstvereinbarungen über eine Bezuschussung bis monatlich 20,- € für die Nutzung von Monatskarten, wie z.B. das Deutschland-Ticket, zu vereinbaren.
Durch Einwendungsbeschluss aller ADK-Beteiligten ist diese Regelung ab 1. Oktober 2023 bereits in Kraft. Der Beschlusstext ist nachfolgend herunterladbar:
14.07.2023
Beschlüsse der ADK-Sitzung vom 14. Juni 2023 im Wortlaut
In Ergänzung der weiter unten beschriebenen Hefte zur Dienstvertragsordnung können nachfolgend die neuen Beschlüsse aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission heruntergeladen und entsprechend eingefügt werden. Wer diese Hefte noch nicht besitzt kann zumindest die neu beschlossenen Regelungen daraus entnehmen. In der ersten PDF-Anlage sind drei Beschlüsse zum Inflationsausgleich, zur Zulage Praxisanleitung in der Pflege und zur Entgeltumwandlung nach § 31 zu finden.
In der zweiten PDF-Anlage sind die neuen Regelungen für Mitarbeitende zu finden, die als Aufsichts- und Betreuungspersonen Freizeiten, Seminare, Heim- und Lageraufenthalte durchführen. Diese Seite kann dann im Heft "DienstVO 2022-parallel" auf Seite 94 zum Überkleben genutzt werden.
14.07.2023
Kontakt zum vkm-Braunschweig
Vortrag zum 3. Weg Kerstin Schmidt mit Petra Moews (Vorsitzende des vkm-Braunschweig)
Den Mitgliedern des vkm-Braunschweig hat unsere stellvertretende Vorsitzende Kerstin Schmidt am 5. Juli 2023 bei deren Mitgliederversammlung die Grüße unseres vkm-Hannover persönlich überbracht. Außerdem informierte sie alle Anwesenden mit einer Powerpoint-Präsentation über das "Wie, was und warum des Dritten Weges der Kirchen".
Den neuen und den bisherigen gewählten Vorstandsmitgliedern im vkm-Braunschweig wünschen wir eine gute Zusammenarbeit und gutes Gelingen.
04.07.2023
Informationen zum Zeitausgleich bei Freizeitmaßnahmen
Liebe Kolleg*innen,
wie ihr bereits dem ADK-Info 1/2023 entnehmen konntet, hat die ADK in ihrer letzten Sitzung Verbesserungen für die Kolleg*innen beschlossen, die Freizeitmaßnahmen durchführen. Diesen Beschluss hat Kollegin Kerstin Schmidt in einem Rundbrief etwas ausführlicher erklärt. Gerne stellen wir euch diesen Brief hier zur Information ein.
16.06.2023
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Beschlüsse der Sitzung vom 14. Juni 2023
Der TVöD-Abschlusses 2023 zum Inflationsausgleichsgeld für die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst wurde beschlossen, so dass bereits im Juli die Einmalzahlung in Höhe von 1460 € für Vollbeschäftigte zur Auszahlung kommen kann. Leider müssen sich alle anderen Mitarbeitende gedulden, da sich deren Gehälter nach dem TV-L richten und diese erst im Herbst 2023 neu verhandelt werden.
Mitarbeitende, die Freizeiten durchführen, bekommen ab 1. Juli 2023 statt 10 nun 11,5 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Zudem besteht ein Anspruch auf Teilauszahlung der Mehr- und Überstunden. Damit ist die ADK einem Vermittlungsvorschlag der Schlichter gefolgt.
Eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen stehen im ADK-Info 1/2023:
02.06.2023
Ergänzte Dienstvertragsordnung nun erhältlich
Durch die Übernahme des Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) und weiterer Beschlüsse in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) in 2022 ist eine Überarbeitung der parallelen Version nötig gewesen. In den beiden Heften stehen alle Regelungen aus der Dienstvertragsordnung in nachvollziehbaren Zusammenhang mit den bei der Kirche durch diese Beschlüsse dann anzuwendenden Tarifwerksteilen aus dem TV-L und dem TVöD-V (hier nur SuE).
Mitglieder des vkm-Hannover können die Ergänzung 2023 (Anlage 9 für den SuE-Bereich, einschließlich der Eingruppierungstätigkeitsmerkmalen und der Entgelttabellen bis Ende 2024 - 32 Seiten) kostenfrei über die Geschäftsstelle anfordern, das Grundwerk 2022 (112 Seiten) sollten alle Mitglieder bereits mit der Weihnachtspost erhalten haben. Sollten mehrere Exemplare gewünscht und bestellt werden, erheben wir für beide Hefte zusammen je 6,- € plus Versandkosten.
29.03.2023
Halle 4 - Stand 4-A08 - VKM-D
Zusammen mit den anderen in Deutschland organisierten Verbänden kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der vkm-Hannover auf dem Markt der Möglichkeiten zu finden. Dort wollen wir mit den Themen des Dienst- und Arbeitsrechtes mit den Besuchern ins Gespräch kommen und deutlich machen, wie wichtig eine gute Interessensvertretung ist.
Übrigens erfolgt eine Teilnahme von kirchlichen Beschäftigten am Kirchentag unter Fortzahlung des Entgelts. Dazu muss ein Antrag auf Arbeitsbefreiung nach § 23 Absatz 4 der Dienstvertragsordnung bei seinem Anstellungsträger gestellt werden.
29.03.2023
Danke an die Streikenden
Die von der Kirchengewerkschaft Niedersachsen organisierte Solidaritätsdemo am 22. März wurde vom vkm-Hannover unterstützt. Dem Aufruf folgten ca. 500 kirchliche Beschäftigte zum Opernplatz in Hannover, um den mehr als 10.000 dort versammelten Streikenden Mut zu machen bei den Forderungen nach 10,5 % mehr Gehalt in dieser Tarifrunde des TVöD.
19.03.2023
Solidarität mit den Streikenden im öffentlichen Dienst
Die aktuellen Streikmaßnahmen haben auch für die kirchlichen Beschäftigten eine große Bedeutung. Was immer in dieser Tarifrunde im Ergebnis herauskommt, wird im Rahmen der innerkirchlichen Arbeitsrechtsverhandlungen von großer Wichtigkeit sein, da die ADK sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert. Deshalb ist es nur angemessen, sich mit den Streikenden zu solidarisieren und seinen Dank auszusprechen.
Als vkm-Hannover wollen wir deshalb alle kirchlichen Beschäftigten ermuntern, an der von der Kirchengewerkschaft Niedersachsen organisierten Solidaritätskundgebung
"ZUSAMMEN GEHT MEHR - kirchliche Beschäftigte zeigen Solidarität - Danke allen Streikenden"
am Mittwoch, den 22. März 2023 um 11 Uhr vor der Marktkirche in Hannover teilzunehmen.
19.03.2023
Neues aus der Landeskirche Hannover
Mit dem kirchlichen Amtsblatt vom 31.12.2023 sind eine ganze Reihe von Bekanntmachungen aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) sowie von Kirchengesetzen und Verordnungen veröffentlicht, die für die Mitarbeitenden von Bedeutung sind:
- Zusammensetzung der neuen ADK
- 102. Änderung der Dienstvertragsordnung mit der Übernahme verschiedener Tarifverträgen aus dem Bereich des öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- 103. Änderung der Dienstvertragsordnung mit der Übernahme der Tarifverträge im Öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Neue Kirchenkreisordnung ab 1. Januar 2023: Die Vorschläge von Berufungen von Mitarbeitenden in die Kirchenkreissynode erfolgt nicht mehr über Mitarbeiterversammlungen sondern auf Vorschlag der Mitarbeitervertretung
- Wegstreckenentschädigungsverordnung: Es erfolgt eine befristete Erhöhung vom 1. November 2022 bis 30. Juni 2023 eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 30 auf 38 Cent bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge für dienstliche Zwecke vorsieht.
- Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenvorstände: Hier sind die Regelungen festgehalten, in welchen Fällen Mitarbeitende in den Kirchenvorstand gewählt oder Berufen werden können.
- Bekanntgabe des Wahltages der Kirchenvorstandswahlen: 10. März 2024
10.01.2023
MAV Schulungen 2023
Grundseminar Einführung in das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD)
vom 22. – 26. Mai 2023 + vom 13. – 17. November 2023
Kolleginnen und Kollegen in den Mitarbeitervertretungen ( MAV ) erhalten durch den vkm das nötige Rüstzeug und Fachwissen für ihre tägliche Arbeit in der MAV