Aktuelles
29.03.2023

Halle 4 - Stand 4-A08 - VKM-D
Zusammen mit den anderen in Deutschland organisierten Verbänden kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der vkm-Hannover auf dem Markt der Möglichkeiten zu finden. Dort wollen wir mit den Themen des Dienst- und Arbeitsrechtes mit den Besuchern ins Gespräch kommen und deutlich machen, wie wichtig eine gute Interessensvertretung ist.
Übrigens erfolgt eine Teilnahme von kirchlichen Beschäftigten am Kirchentag unter Fortzahlung des Entgelts. Dazu muss ein Antrag auf Arbeitsbefreiung nach § 23 Absatz 4 der Dienstvertragsordnung bei seinem Anstellungsträger gestellt werden.
29.03.2023
Danke an die Streikenden

Die von der Kirchengewerkschaft Niedersachsen organisierte Solidaritätsdemo am 22. März wurde vom vkm-Hannover unterstützt. Dem Aufruf folgten ca. 500 kirchliche Beschäftigte zum Opernplatz in Hannover, um den mehr als 10.000 dort versammelten Streikenden Mut zu machen bei den Forderungen nach 10,5 % mehr Gehalt in dieser Tarifrunde des TVöD.
19.03.2023
Solidarität mit den Streikenden im öffentlichen Dienst
Die aktuellen Streikmaßnahmen haben auch für die kirchlichen Beschäftigten eine große Bedeutung. Was immer in dieser Tarifrunde im Ergebnis herauskommt, wird im Rahmen der innerkirchlichen Arbeitsrechtsverhandlungen von großer Wichtigkeit sein, da die ADK sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert. Deshalb ist es nur angemessen, sich mit den Streikenden zu solidarisieren und seinen Dank auszusprechen.
Als vkm-Hannover wollen wir deshalb alle kirchlichen Beschäftigten ermuntern, an der von der Kirchengewerkschaft Niedersachsen organisierten Solidaritätskundgebung
"ZUSAMMEN GEHT MEHR - kirchliche Beschäftigte zeigen Solidarität - Danke allen Streikenden"
am Mittwoch, den 22. März 2023 um 11 Uhr vor der Marktkirche in Hannover teilzunehmen.
19.03.2023
Neues aus der Landeskirche Hannover
Mit dem kirchlichen Amtsblatt vom 31.12.2023 sind eine ganze Reihe von Bekanntmachungen aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) sowie von Kirchengesetzen und Verordnungen veröffentlicht, die für die Mitarbeitenden von Bedeutung sind:
- Zusammensetzung der neuen ADK
- 102. Änderung der Dienstvertragsordnung mit der Übernahme verschiedener Tarifverträgen aus dem Bereich des öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- 103. Änderung der Dienstvertragsordnung mit der Übernahme der Tarifverträge im Öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Neue Kirchenkreisordnung ab 1. Januar 2023: Die Vorschläge von Berufungen von Mitarbeitenden in die Kirchenkreissynode erfolgt nicht mehr über Mitarbeiterversammlungen sondern auf Vorschlag der Mitarbeitervertretung
- Wegstreckenentschädigungsverordnung: Es erfolgt eine befristete Erhöhung vom 1. November 2022 bis 30. Juni 2023 eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 30 auf 38 Cent bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge für dienstliche Zwecke vorsieht.
- Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenvorstände: Hier sind die Regelungen festgehalten, in welchen Fällen Mitarbeitende in den Kirchenvorstand gewählt oder Berufen werden können.
- Bekanntgabe des Wahltages der Kirchenvorstandswahlen: 10. März 2024
10.01.2023
MAV Schulungen 2023

Grundseminar Einführung in das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD)
vom 22. – 26. Mai 2023 + vom 13. – 17. November 2023
Kolleginnen und Kollegen in den Mitarbeitervertretungen ( MAV ) erhalten durch den vkm das nötige Rüstzeug und Fachwissen für ihre tägliche Arbeit in der MAV
20.12.2022

25.11.2022
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Übernahme Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst

In einer Sondersitzung am 24.11.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) die Regelungen aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes (TVöD BT-V) für den kirchlichen Bereich übernommen.
Eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen stehen im ADK-Info 4/2022 sowie im Beschlusstext zur Änderung der Dienstvertragsordnung:
15.09.2022
Aus der Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
zur ersten Sitzung der neuen Amtszeit

Am 8. September hat sich die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) zur ersten Sitzung der neuen Amtszeit versammelt. Als Vorsitzender wurde erstmals Superintendent Ottomar Fricke (Landeskirche Hannover) gewählt, als stellvertretender Vorsitzender Bernd Janßen (vkm-Oldenburg). Als größte Arbeitnehmerorganisation stellt die Arbeitsgemeinschaft vkm-Niedersachsen vier der neun Sitze der Arbeitnehmerbank. Vom vkm-Hannover sind Kerstin Schmidt und Ronald Brantl in die ADK entsendet, sowie als deren Stellvertretung Kai Schöneweiß und Arno Kröger.
In dieser Sitzung konnte auch endlich der Abschluss aus TV-L vom letzten Jahr für den kirchlichen Bereich übernommen werden. Damit kann die Auszahlung von 2,8 % Gehaltserhöhung ab 1. Dezember 2022 erfolgen.
Weitere Informationen stehen im ADK-Info 3/2022 sowie in den einzelnen tariflichen Beschlusstexten:
03.06.2022

Noch keine Einigung über die Einführung einer Zulage in Höhe von 60,00 Euro für Mitarbeitende, die Freizeiten durchführen
Forderung nach einem zusätzlichen Mobilitätszuschuss in Form von Tankgutscheinen im Jahr 2022
Stand der aktuellen Tarifabschlüsse und -erhöhungen im TV-L und TVöD (VKA) SuE im Bereich der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen
Hierzu das aktuelle ADK-Info
08.04.2022
Mitgliederversammlung 2022 in Hannover

Vortrag von Jörg Kamps zum 3. Weg
Vorsitzender VKM-D
In der Jugendkirche Hannover fand am 28. März 2022 die Mitgliederversammlung mit den Wahlen zu einem neuen Vorstand unseres Verbandes statt.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde die Situation des Krieges in der Ukraine angesprochen, die spontan zu einer Sammlung führte, bei der die 26 Anwesenden 234,90 € spendeten. Der Betrag ist inzwischen an die Diakonie Katastrophenhilfe Berlin für die Soforthilfe Ukraine überwiesen worden.
Bei den Wahlen trat der bisherige Vorstand nach seiner Entlastung wieder an. Als Vorsitzender wurde Ronald Brantl erneut für die nächsten vier Jahre gewählt. Seine Stellvertretung übernimmt Kerstin Schmidt, Arno Kröger wurde als Schriftführer bestätigt und neu Frithjof Borchert als Schatzmeister gewählt. Als Beisitzer im Vorstand stellten sich Sabine Wojke, Martina Grothe und Rüdiger Nijenhof zur Wahl, der erstmals in unserem Verband für den Vorstand antrat. Alle nahmen die Wahl an.
Erstmals ist eine korporative Organisation unserem Verband beigetreten, nachdem seit 2016 diese Möglichkeit in unserer Satzung aufgenommen wurde. Einstimmig wurde der "Berufsverband Kirchenmusik in der Ev.-luth. Landeskirche Hannover" aufgenommen. Als eigenständige Organisation vertritt dieser Berufsverband die Interessen der in der Kirchenmusik beruflich tätigen Mitarbeitenden. Deren Mitglieder sind nun vollwertige vkm-Mitglieder, wenn es um die Arbeitsrechtssetzung geht, wie in der Mitwirkung in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation niedersächsischer Kirchen (ADK).
Wie es mit der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung in Zukunft weiter geht und wie wir als vkm-Hannover hier die Interessen unserer Mitglieder erfolgreich vertreten und weiter entwickeln können, haben wir nach einem Impulsreferat diskutiert. Den Vortrag dazu hat der Vorsitzende der Vereinigung kirchlicher Mitarbeitendenverbände Deutschland (VKM-D), Herr Jörg Kamps gehalten. Seine Ausführungen zum sogenannten "Dritten Weg" und wie sich dieser kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht derzeit darstellt kann hier heruntergeladen werden:

Der neue Vorstand, von links nach rechts:
Arno Kröger, Kerstin Schmidt, Ronald Brantl, Martina Grothe, Frithjof Borchert, Sabine Wojke, es fehlt Rüdiger Nijenhof (s. u. Vorstand)
08.03.2022
Mitgliederversammlung 28. März 2022
Alle Mitglieder unseres Verbandes sollten inzwischen die Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung erhalten haben.
Neben der Neuwahl des Vorstandes wird sich die Versammlung über die Perspektive unseres Verbandes für die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Belange der kirchlichen Mitarbeitenden beschäftigen. Dazu wird der Vorsitzende aller vkm-Verbände in Deutschland, Herr Jörg Kamps, einen Überblick zur Perspektive des Dritten Weges geben. Wie sehen die Tendenzen in der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung aus, da sich die neue Bundesregierung die Aufgabe gestellt hat, das kirchliche Arbeitsrecht zu überprüfen, inwiefern noch eigene Sonderregelungen gerechtfertigt sind? Wie können sich die Arbeitnehmerorganisationen den Herausforderungen der Zukunft stellen, um gute Bedingungen für die Beschäftigten in Kirche und Diakonie zu erreichen?
Versammlungsort ist die Jugendkirche Hannover, An der Lutherkirche, im hannoverschen Stadtteil Nordstadt von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr.
Wer keine Einladung erhalten hat, möge sich bitte in der Geschäftsstelle melden. Anmeldeschluss ist der 25. März 2022.
03.02.2022

Steuerfreie Einmalzahlung beschlossen!
(Corona-Prämie)
Nachdem 2021 zuletzt die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) eine Corona-Prämie erhalten haben, erhalten nun auch alle Beschäftigten des TV-L eine Sonderzahlung.
11.01.2022
Mitgliederversammlung auf den
28. März 2022 verschoben
Die im Anschreiben an alle Mitglieder angekündigte Mitgliederversammlung für den Februar 2022 hat nun der Vorstand um etwas mehr als einen Monat verschoben. Die tagesaktuelle Entwicklung der Ausbreitung der Omikron-Version der Corona-Pandemie machte diesen Schritt notwendig.
Im Rahmen der geltenden vorgeschriebenen Verordnungen rechnen wir damit, dass wir Ende Februar die Einladung für eine Mitgliederversammlung in Hannover in Präsenzform zum 28. März 2022 auf den Weg bringen können. Die Unterlagen dafür gehen den Mitgliedern drei Wochen vorher zu. Auf der Tagesordnung stehen neben den Vorstandswahlen auch die Schwerpunktsetzung und die Perspektiven der nächsten Jahre für die Mitwirkung in der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung.
Neubildung der ADK
Die Verbände der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Braunschweig, Oldenburg und Hannover haben sich als gemeinsame Arbeitsgemeinschaft vkm-Niedersachsen für die Bildung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) fristgerecht gemeldet. Über die Verteilung der Sitze müssen sich alle gemeldeten Arbeitnehmerorganisationen bis Ende Mai 2022 verständigen. Hierfür kann die jeweilige Stärke der Mitgliederanzahl eine Bedeutung bekommen. Deshalb ist sehr wichtig in den vkm-Hannover als Mitglied einzutreten, denn nur gemeinsam sind wir stark! – Beitrittserklärung vkm Hannover
Corona-Prämie und Abschluss im TV-L vom 29.11.2021
Für den öffentlichen Dienst der Länder ist nun am 29. November ein Abschluss erreicht worden, der auch für die Kirchen von Bedeutung ist. In der ADK muss dazu ein Übernahme-Beschluss gefasst werden. Da die Coronaprämie von 1300 € bis Ende März 2022 zur Auszahlung kommen muss, ist eine ADK-Sondersitzung bereits Anfang des neuen Jahres nötig.
Kurzarbeiterregelung bis 30. Juni 2022 verlängert
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie ist es erforderlich gewesen, dass die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Dienstvertragsordnung (DVO) für eine Kurzarbeit (ADK-Info 1-2020) noch einmal verlängert wurden durch einen Beschluss in der ADK am 2. Dezember 2021. Bis zum 30.06.2022 können nun weiterhin Dienstvereinbarungen für betroffene Einrichtungen (z.B. Tagungshäuser) abgeschlossen oder verlängert werden.
Auszahlung des Leistungsentgelt 2021 für den SuE-Bereich
Wie im ADK-Info 3-2021 berichtet, ist durch den Beschluss der ADK im Sozial- und Erziehungsdienst die pauschale Auszahlung eines Leistungsentgelts vorgesehen. Inzwischen hat das Landeskirchenamt Hinweise zur Einführung des Leistungsentgelts veröffentlicht und die Comramo KID GmbH hat zugesagt, dass die Auszahlung gemeinsam mit dem Dezemberentgelt 2021 erfolgen wird.
Das Leistungsentgelt wird ab August 2021, also für volle 5 Monate gewährt. Es beträgt 2% pro Monat des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts, also 10% des Tabellenentgelts, dass den Mitarbeitenden im Monat September zustand.
Der Anspruch auf das Leistungsentgelt ist an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses im September 2021 geknüpft. Daher erhalten nur solche Mitarbeitende das pauschalierte Leistungsentgelt mit dem Tabellenentgelt für den Monat Dezember ausgezahlt, die im September 2021 in einem Dienstverhältnis standen. Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Mitarbeitende im September auch Anspruch auf das Tabellenentgelt hatte oder Entgeltersatzanspruch bestand.
Darüber hinaus setzt die Auszahlung des Leistungsentgelts voraus, dass die Mitarbeitenden auch zum Zeitpunkt der Auszahlung im Dezember 2021 im Dienstverhältnis stehen. Außerdem müssen sie Anspruch auf Zahlung eines Tabellenentgelts im Dezember haben, um in den Genuss des Leistungsentgelts zu kommen.
Das bedeutet, dass Mitarbeitenden, die im Dezember beurlaubt sind oder Mitarbeitenden, die sich in Elternzeit befinden, kein Leistungsentgelt zusteht, da sie ja kein Tabellenentgelt erhalten.
Mitarbeitende, die spätestens zum 1. September 2021 eingestellt wurden, haben Anspruch auf das volle Leistungsentgelt.
Mitarbeitende, die erst nach dem 30.09.2021 neu angestellt worden sind, haben keinen Anspruch auf die Auszahlung des Leistungsentgelts genauso wie Mitarbeitende, die vor dem 31.12. 2021 ausgeschieden sind und im Dezember kein Tabellenentgelt mehr erhalten.
Lag der Diensteintritt im September, erhalten die Mitarbeitenden ein anteiliges Leistungsentgelt. Wer z.B. zum 15.09.2021 eingestellt wurde, hat einen anteiligen Anspruch von 16/30.
Sonstige ständige (z.B. Schichtzulagen, Besitzstandszulagen, Mehrarbeits- und Überstundenpauschalen) und auch unständige Entgeltbestandteile fließen nicht mit in die Bemessungsgrundlage des Leistungsentgelts ein.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das pauschalierte Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter im Monat September 2021 entspricht. Beim Leistungsentgelt handelt es sich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Dienstradleasing nun praktisch möglich
Nachdem bereits für die Landeskirche Hannover vor über einem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen durch die ADK (siehe ADK-Info 3-2020) geschaffen worden sind, gibt es nun vom Landeskirchenamt Hannover die Freigabe und alle organisatorischen Klärungen für die Kirchenkreise für eine Umsetzung.
Nun können Mitarbeitervertretung mit der Dienstgeberseite (z.B. Kirchenkreis-vorständen) Dienstvereinbarung darüber abschließen, dass Mitarbeitende über ihren Anstellungsträger ein Dienstrad zur Verfügung gestellt bekommen können.
Da Mitarbeitende dieses Rad uneingeschränkt privat nutzen dürfen, geschieht dies durch eine Beteiligung in Form einer Entgeltumwandlung, die steuerliche und sozialabgabenfreie Einsparungen ermöglicht. Weiterer Vorteil ist, dass der Mitarbeitende ganz frei ist, welches Rad er sich für seine Bedürfnisse aussucht. Er ist sogar berechtigt zwei Diensträder gleichzeitig zu nutzen.
Die genauen Bedingungen sind aus einer zwischen Landeskirchenamt und dem Gesamtausschuss ausgehandelten Musterdienstvereinbarung unter folgendem Link zu entnehmen:
Musterdienstvereinbarung zur Entgeltumwandlung für Sachleistungen (Dienstradleasing)
Von den Regelungen in dieser Musterdienstvereinbarung darf nicht abgewichen werden, da es auch mit dem einzigen Leasinggeber „mein-dienstrad.de“ dazu einen Rahmenvertrag gibt sowie darauf abgestimmte Überlassungsverträge. Unter der Internetseite www.mein-dienstrad.de gibt es schon jetzt Informationen, wie ein Ablauf des Fahrradleasings sein kann, welche Händler zur Auswahl stehen und einen Rechner, wie groß die Einsparung durch Steuer- und Sozialabgabenbefreiung im jeweils persönlichen Fall sein können. Interessierte Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sollten sich an ihre MAV wenden, ob eine Nutzung von Diensträdern angeregt und eingeführt wird.
Brückentage 2022
Feiertage |
Urlaubs-tage |
Freie Tage |
Urlaubszeitraum |
Karfreitag / Ostern |
4 |
10 |
11.4.2022 - 14.4.2022 |
4 |
16 |
11.4.2022 - 22.4.2022 |
|
4 |
10 |
19.4.2022 - 22.4.2022 |
|
1. Mai 2022 |
0 |
0 |
leider auf einen Sonntag |
Christi Himmelfahrt |
4 |
9 |
23.5.2022 - 27.5.2022 |
1 |
4 |
27.05.2022 |
|
Christi Himmelfahrt |
9 |
17 |
23.5.2022 - 3.6.2022 |
6 |
12 |
27.5.2022 - 3.6.2022 |
|
Pfingsten |
5 |
10 |
30.5.2022 - 3.6.2022 |
|
4 |
9 |
7.6.2022 - 10.6.2022 |
3. Oktober 2022 |
4 |
9 |
4.10.2022 - 7.10.2022 |
31. Oktober 2022 |
4 |
9 |
1.11.2022 - 4.11.2022 |
Weihnachten 2022 + Neujahr 2023 |
9 |
16 |
19.12.2022 - 30.12.2022 |
4 |
9 |
27.12.2022 - 30.12.2022 |
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