Aktuelles
21.12.2021

Mitgliederversammlung 23. Februar 2022
Trotz der schwierigen Ausgangssituation für Versammlungen während der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand entschlossen, im Rahmen der vorgeschriebenen Verordnungen, eine Mitgliederversammlung in Präsensform in Hannover einzuberufen. Alle vier Jahre muss der Vorstand neu gewählt und Rechenschaft über die Verbandsarbeit abgelegt werden. Die Unterlagen für Mittwoch, den 23. Februar 2022 mit Tagesordnung, Ort, Zeitangaben und vorgeschriebenen Hygieneanweisungen werden drei Wochen vorher allen Mitgliedern zugehen.
Neubildung der ADK
Die Verbände der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Braunschweig, Oldenburg und Hannover haben sich als gemeinsame Arbeitsgemeinschaft vkm-Niedersachsen für die Bildung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) fristgerecht gemeldet. Über die Verteilung der Sitze müssen sich alle gemeldeten Arbeitnehmerorganisationen bis Ende Mai 2022 verständigen. Hierfür kann die jeweilige Stärke der Mitgliederanzahl eine Bedeutung bekommen. Deshalb ist sehr wichtig in den vkm-Hannover als Mitglied einzutreten, denn nur gemeinsam sind wir stark! – Beitrittserklärung vkm Hannover
Corona-Prämie und Abschluss im TV-L vom 29.11.2021
Für den öffentlichen Dienst der Länder ist nun am 29. November ein Abschluss erreicht worden, der auch für die Kirchen von Bedeutung ist. In der ADK muss dazu ein Übernahme-Beschluss gefasst werden. Da die Coronaprämie von 1300 € bis Ende März 2022 zur Auszahlung kommen muss, ist eine ADK-Sondersitzung bereits Anfang des neuen Jahres nötig.
Kurzarbeiterregelung bis 30. Juni 2022 verlängert
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie ist es erforderlich gewesen, dass die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Dienstvertragsordnung (DVO) für eine Kurzarbeit (ADK-Info 1-2020) noch einmal verlängert wurden durch einen Beschluss in der ADK am 2. Dezember 2021. Bis zum 30.06.2022 können nun weiterhin Dienstvereinbarungen für betroffene Einrichtungen (z.B. Tagungshäuser) abgeschlossen oder verlängert werden.
Auszahlung des Leistungsentgelt 2021 für den SuE-Bereich
Wie im ADK-Info 3-2021 (siehe weiter unten) berichtet, ist durch den Beschluss der ADK im Sozial- und Erziehungsdienst die pauschale Auszahlung eines Leistungsentgelts vorgesehen. Inzwischen hat das Landeskirchenamt Hinweise zur Einführung des Leistungsentgelts veröffentlicht und die Comramo KID GmbH hat zugesagt, dass die Auszahlung gemeinsam mit dem Dezemberentgelt 2021 erfolgen wird.
Das Leistungsentgelt wird ab August 2021, also für volle 5 Monate gewährt. Es beträgt 2% pro Monat des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts, also 10% des Tabellenentgelts, dass den Mitarbeitenden im Monat September zustand.
Der Anspruch auf das Leistungsentgelt ist an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses im September 2021 geknüpft. Daher erhalten nur solche Mitarbeitende das pauschalierte Leistungsentgelt mit dem Tabellenentgelt für den Monat Dezember ausgezahlt, die im September 2021 in einem Dienstverhältnis standen. Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Mitarbeitende im September auch Anspruch auf das Tabellenentgelt hatte oder Entgeltersatzanspruch bestand.
Darüber hinaus setzt die Auszahlung des Leistungsentgelts voraus, dass die Mitarbeitenden auch zum Zeitpunkt der Auszahlung im Dezember 2021 im Dienstverhältnis stehen. Außerdem müssen sie Anspruch auf Zahlung eines Tabellenentgelts im Dezember haben, um in den Genuss des Leistungsentgelts zu kommen.
Das bedeutet, dass Mitarbeitenden, die im Dezember beurlaubt sind oder Mitarbeitenden, die sich in Elternzeit befinden, kein Leistungsentgelt zusteht, da sie ja kein Tabellenentgelt erhalten.
Mitarbeitende, die spätestens zum 1. September 2021 eingestellt wurden, haben Anspruch auf das volle Leistungsentgelt.
Mitarbeitende, die erst nach dem 30.09.2021 neu angestellt worden sind, haben keinen Anspruch auf die Auszahlung des Leistungsentgelts genauso wie Mitarbeitende, die vor dem 31.12. 2021 ausgeschieden sind und im Dezember kein Tabellenentgelt mehr erhalten.
Lag der Diensteintritt im September, erhalten die Mitarbeitenden ein anteiliges Leistungsentgelt. Wer z.B. zum 15.09.2021 eingestellt wurde, hat einen anteiligen Anspruch von 16/30.
Sonstige ständige (z.B. Schichtzulagen, Besitzstandszulagen, Mehrarbeits- und Überstundenpauschalen) und auch unständige Entgeltbestandteile fließen nicht mit in die Bemessungsgrundlage des Leistungsentgelts ein.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das pauschalierte Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter im Monat September 2021 entspricht. Beim Leistungsentgelt handelt es sich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Dienstradleasing nun praktisch möglich
Nachdem bereits für die Landeskirche Hannover vor über einem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen durch die ADK (siehe ADK-Info 3-2020) geschaffen worden sind, gibt es nun vom Landeskirchenamt Hannover die Freigabe und alle organisatorischen Klärungen für die Kirchenkreise für eine Umsetzung.
Nun können Mitarbeitervertretung mit der Dienstgeberseite (z.B. Kirchenkreis-vorständen) Dienstvereinbarung darüber abschließen, dass Mitarbeitende über ihren Anstellungsträger ein Dienstrad zur Verfügung gestellt bekommen können.
Da Mitarbeitende dieses Rad uneingeschränkt privat nutzen dürfen, geschieht dies durch eine Beteiligung in Form einer Entgeltumwandlung, die steuerliche und sozialabgabenfreie Einsparungen ermöglicht. Weiterer Vorteil ist, dass der Mitarbeitende ganz frei ist, welches Rad er sich für seine Bedürfnisse aussucht. Er ist sogar berechtigt zwei Diensträder gleichzeitig zu nutzen.
Die genauen Bedingungen sind aus einer zwischen Landeskirchenamt und dem Gesamtausschuss ausgehandelten Musterdienstvereinbarung unter folgendem Link zu entnehmen:
Musterdienstvereinbarung zur Entgeltumwandlung für Sachleistungen (Dienstradleasing)
Von den Regelungen in dieser Musterdienstvereinbarung darf nicht abgewichen werden, da es auch mit dem einzigen Leasinggeber „mein-dienstrad.de“ dazu einen Rahmenvertrag gibt sowie darauf abgestimmte Überlassungsverträge. Unter der Internetseite www.mein-dienstrad.de gibt es schon jetzt Informationen, wie ein Ablauf des Fahrradleasings sein kann, welche Händler zur Auswahl stehen und einen Rechner, wie groß die Einsparung durch Steuer- und Sozialabgabenbefreiung im jeweils persönlichen Fall sein können. Interessierte Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sollten sich an ihre MAV wenden, ob eine Nutzung von Diensträdern angeregt und eingeführt wird.
15.11.2021

Schulungen 2022
Inzwischen sind die neu gebildeten Mitarbeitervertretungen im Bereich der Landeskirche Hannover ein halbes Jahr im Amt und die ersten Erfahrungen sind gesammelt. Um
sich gut in die MAV-Arbeit einbringen zu können, ist eine intensive Schulung und Zeit für einen Austausch mit Gleichgesinnten eine gute Vorbereitung. Der vkm-Hannover bietet hierfür 2022 im März
und November zwei MVG-EKD Grundseminare an und bei Bedarf auch spezielle Tagesangebote vor Ort. Der aktuelle Anmeldeflyer 2022 kann hier heruntergeladen werden. Bei Interesse an einer
Tagesschulung bitte per Mail
vkm@evlka.de melden, wir nehmen dann Kontakt auf, um mögliche Termine und Inhalte zu besprechen.
18.09.2021

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission
Sitzung der ADK am 9. September 2021
Das Leistungsentgelt für die kirchlichen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist endlich beschlossen und berechnet sich ab 1. August 2021.
Der Link zur gemeinsamen Presseerklärung:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2021/09/2021-09-16_7
Die wichtigsten Informationen über die zukünftige Auszahlung der monatlich
2 % Leistungsentgelt sind dem gemeinsamen ADK-Info 3/2021 der in der ADK vertretenden Arbeitnehmerorganisationen zu entnehmen:
Hier der ADK-Beschluss vom 09.09.2021 und der Tariftext aus dem TVöD zu § 18 und § 18a
Wortlaut § 18 und § 18a des TVöD (VKA)
14.08.2021
Küstertag 2021

Am 6. September findet der Küstertag bei dem Kollegen Heino Raven in Bassum statt. Wir treffen uns um 10:00 Uhr am Gemeindehaus in Bassum, Am Kirchhof 4, 27211 Bassum.
Bitte meldet euch per Mail direkt bei Heino Raven an:
Diese Einladung richtet sich an alle Küsterinnen und Küster der Landeskirche Hannover. Macht deshalb bitte Kolleginnen und Kollegen auf diesen Termin Aufmerksam.
Astrid Temmelmann
Küstervereinigung des vkm-Hannover
21.06.2021

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission
Sitzung der ADK am 17. Juni 2021
Die wichtigsten Informationen sind dem gemeinsamen ADK-Info 2/2021 der in der ADK vertretenden Arbeitnehmerorganisationen zu entnehmen:
Der Link zur gemeinsamen Presseerklärung:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2021/06/2021-06-18_4
19.03.2021

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission
Sitzung der ADK am 25. Februar 2021
Die wichtigsten Informationen sind dem gemeinsamen ADK-Info 1/2021 der in der ADK vertretenden Arbeitnehmerorganisationen zu entnehmen:
Neues zur Entgeltumwandlung
In der ADK-Sitzung am 10.12.2020 wurden Beschlüsse zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung getroffen sowie mit der Einführung einer Entgeltumwandlung für Sachleistungen die Gestellung eines Dienstrades ermöglicht. Wir haben darüber im ADK-Info 3/2020 berichtet. Hier nun nach Ablauf der Einspruchsfrist der abgeänderte § 31 und der neue § 31a der 97. Änderung der Dienstvertragsordnung:
Bei der Entgeltumwandlung für die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung weigert sich die Arbeitgeberseite bislang, die eingesparten Sozialabgaben auch bei den Altverträgen einzuzahlen. Die Arbeitnehmerorganisationen haben dazu eine gemeinsame Stellungnahme verfasst:
11.01.2021
