Aktuelles
10.05.2012
Hier die gemeinsame Pressemitteilung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zur ADK-Sitzung vom 08.05.2012:
ADK beschließt Entgeltordnung für kirchliche Mitarbeitende
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 8. Mai 2012 beschlossen, die Entgeltordnung der Länder für den kirchlichen Bereich zu übernehmen. Mit der Entgeltordnung wird die Eingruppierung der Arbeitnehmer und damit die Höhe der jeweiligen Vergütung festgelegt.
Die Vertreter der Mitarbeiterverbände und der Arbeitgeber verständigten sich auf ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2012, um eine Gleichstellung der kirchlichen Mitarbeitenden mit denen des Landes Niedersachsen zu erreichen. Die Tarifvertragsparteien der Länder hatten sich bereits mit Beginn des Jahres 2012 auf die Entgeltordnung geeinigt. Die Neuordnung löst das bisherige Eingruppierungsrecht ab, das noch auf den alten Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Bezug nahm.
Parallel dazu wurde auch die besondere kirchliche Entgeltordnung angepasst, die kirchenspezifische Berufsgruppen erfasst.
„Mit der beschlossenen Entgeltordnung wird es keine Verschlechterungen für die kirchlichen Mitarbeitenden geben. In zahlreichen Fällen ist sogar mit Höhergruppierungen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 2009 eingestellt wurden“ erklärten Ralf Vullriede, der Sprecher der Mitarbeiterverbände und Jens Lehmann, Sprecher der Arbeitgeber.
Turnusgemäß wechselte auch der Vorsitz in der ADK. Neuer Vorsitzender ist Superintendent Michael Hagen aus dem Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf. Zu seinem Stellvertreter wurde der bisherige Vorsitzende Dietrich Kniep gewählt.
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Hannover, 10.05.2012
Pressestelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Mehr dazu in der
VkM-ADK-Sprechstunde
Freitags von 9 – 12 Uhr unter der
Telefonnummer 0511- 1241-643
Eine Kommentierung und Bewertung erfolgt in Kürze an dieser Stelle.
10.03.2012
Entscheidung der Konföderationssynode zur Bankabstimmung
Die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat auf ihrer Tagung am 10.03.2012 beschlossen, in Bezug auf die Arbeitsweise der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) das zeitbefristete Modell der sogenannten „Bankabstimmung“ um ein weiteres Jahr zu verlängern. Mehr...
28.02.2012
ADK-Sitzung abgesagt
Die Arbeitgeberseite und die in der ADK vertretenen Arbeitnehmerorganisationen VkM und mvv hatten sich in der Novembersitzung darauf verständigt am 29.02.2012 ihre nächste Sitzung abzuhalten. Diese ist nun abgesagt worden, nachdem der mvv eine Teilnahme seiner Mitglieder für diesen Termin offiziell abgesagt hat. Für eine Beschlussfassung in der ADK wäre die Anwesenheit von je 6 Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erforderlich, was so nicht gegeben ist. Äußerst bedauerlich ist das, weil auf der Tagesordnung unter anderem die Übernahme der Entgeltordnung zum TV-L und eine Anpassung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale der DVO vorgesehen war.
Die Entgeltordnung zum TV-L sieht wesentliche Verbesserungen insbesondere für den Bereich der Kindertagesstätten vor. Danach würde eine Erzieherin zum Einstieg nach der EG 8 (2437,33 € in Stufe 2) statt der EG 6 (2237,88 € in Stufe 2) vergütet werden und Kinderpflegerinnen würden 2237,88 € statt 2140,85 € in der Stufe 2 bei einer Ganztagsbeschäftigung erhalten. Zwar gibt es noch Verbesserungspotential, z.B. im Bereich der Leitungen von Kindertageseinrichtungen, wo unter anderem zwingend die Bemessungsgrundlagen für die Belegungszahlen der Kindertagesstätten als Eingruppierungsgrundlage angeschaut werden müssen, doch generell geht es hier um Entgeltverbesserungen für einen ganzen Berufsbereich.
In den kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen wird es im weiteren Verlauf der Verhandlungen unter anderem darum gehen, den veränderten Berufsbildern von Pfarramtssekretärinnen sowie Diakoninnen und Diakonen mit den gestiegenen beruflichen Anforderungen auch finanziell Rechnung zu tragen.
Der mvv lässt seine Arbeit in der ADK mit der Begründung ruhen, dass die VkM’s Braunschweig, Hannover und Oldenburg im Rahmen einer Stellungnahme (und nicht eines Antrages, was verschiedentlich veröffentlicht wurde) zur Verlängerung der 2007 eingeführten Änderungen des Mitarbeitergesetzes für die Abschaffung der Bankabstimmung plädiert hatten. Hintergrund für dieses Votum ist die derzeit nicht gegebene Arbeits- und Verständigungsfähigkeit auf der Arbeitnehmerseite in der ADK.
02.02.2012
Arbeit in der ADK geht weiter/ Entgeltordnung in Vorbereitung
Unabhängig davon, dass der mvv sich eine Ruhepause von der ADK-Arbeit verordnet hat, wird zielgerichtet die Übernahme der Entgeltordnung des TV-L für den Bereich der Konföderation in Niedersachsen vorbereitet. Die Entgeltordnung ist zwar inhaltlich nicht der ganz große Wurf, da doch überwiegend die Systematik aus BAT und MTArb beibehalten wurden.
Speziell für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ergeben sich jedoch bei Übernahme zum Teil erhebliche Verbesserungen gegenüber den derzeitigen Regelungen. Zurzeit werden z.B. Erzieherinnen bei Neueinstellung grundsätzlich in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Nach der neuen Entgeltordnung würde in Zukunft die Entgeltgruppe 8 für Einsteigerinnen gelten. Bei Kinderpflegerinnen wäre das analog die Entgeltgruppe 6, statt zurzeit die EG 5.
Im Übrigen braucht niemand, der vor Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung eingestellt wurde Befürchtung um eine Schlechterstellung zu haben, denn die neuen Regelungen würden nur auf Antrag greifen, so dass jeder sich vorher ausrechnen lassen kann, was sich für ihn besser darstellt.
Bedauerlich ist, dass es durch die Auszeit des mvv zu Verzögerungen kommen kann.
Verband der kirchlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter Hannover e.V.