Aktuelles
22.12.2016

18.11.2016

Erziehungsdienst: Erhalt der 38,5 Stundenwoche, Leistungsentgelt und weitere Nachbesserungen gefordert
Sozialdienst: Anwendung des Kommunaltarifs geht in die Schlichtung
Ziel bleibt der Kommunaltarif für sämtliche Berufsgruppen
Diakone: Arbeitgeber blockieren Aufwertung in Entgeltgruppe 11
23.10.2016
Mitgliederversammlung 2016

In der Ev.-luth. Epiphaniaskirche hatten sich am Mittwoch, dem 14. September 34 Mitglieder und vier Gäste zur turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung des VkM Hannover e.V. versammelt.

Betriebliche Altersvorsorge aus der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK)
13.10.2016

MAV Schulungen 2017
Kolleginnen und Kollegen in den Mitarbeitervertretungen ( MAV ) erhalten durch den VkM das nötige Rüstzeug und Fachwissen für ihre tägliche Arbeit in der MAV
11.09.2016
Kita-Mitarbeiterinnen erhalten ab 1. Januar 2017 den Kommunaltarif
Noch kein Durchbruch für Mitarbeiterinnen im Sozialdienst
Beschluss zur Eingruppierung der Diakoninnen verzögert sich
26.08.2016
Mitgliederversammlung am 14. September 2016
im Gemeindehaus der Epiphaniaskirche, Hägewiesen 117, 30657 Hannover.
Hier findet Ihr die Einladung zur Mitgliederversammlung sowie die Wegbeschreibung und ein Formular zur Anmeldung mit einem Antrag zur Dienstbefreiung.
12.08.2016
Beurlaubung vom Dienst bei staatlichen Wahlen als Kandidat
Da in Niedersachsen gerade der Wahlkampf zu den kommunalen Parlamenten für den 11. September 2016 begonnen hat, ist nachfolgende Gesetzesänderung für alle Beschäftigten höchst aktuell, die sich um ein kommunales Amt oder Mandat bewerben.
Die Landessynode hat in der Frühjahrssynode ein Kirchengesetz zur Änderung dienstrechtlicher und anderer Vorschriften erlassen, die ab 1. Juli 2016 in Kraft sind. Diese betreffen nicht nur Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen sondern durch Einfügen eines § 12 a im Mitarbeitergesetz auch alle privatrechtlichen angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Eine Beurlaubung für die Kandidatur bei Europa- Bundes- und Landeswahlen gab es bislang nur für Pfarrer und Pfarrerinnen. Nun ist auch die Kandidatur bei kommunalen Wahlen neu hinzugekommen. Im Rahmen der Gleichbehandlung gelten nun durch das Mitarbeitergesetz § 12a die gleichen Regelungen auch für alle privatrechtlich angestellten Beschäftigten.
Demnach ist bei der Aufstellung als Kandidat oder Kandidatin bei Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zu einem gesetzgebenden Organ eines Bundeslandes oder zu einem kommunalen Amt oder Mandat der Beschäftigte zwei Monate vor dem Wahltag und am Wahltag zu beurlauben. Das Gehalt wird in der Zeit dieser Beurlaubung weiter gezahlt. Der Beschäftigte hat dazu einen Antrag zu stellen, den der Dienstgeber nach diesem Gesetz mit Urlaub zu gewähren hat.
Auch wer als Lektor, Lektorin, Prädikant oder Prädikantin das Amt der öffentlichen Wortverkündigung erteilt bekommen hat, darf dieses Amt als Kandidat oder Kandidatin innerhalb der letzten zwei Monate vor einer Wahl nicht ausüben. Darüber hinaus ruht bei Annahme der Wahl das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung. Ausnahmen davon kann nur der Landessuperintendent oder die Landsuperintendentin genehmigen.
Diese gesetzlichen Veränderungen sind zu finden im Kirchlichen Amtsblatt Hannover Nr. 2/2016 Seiten 56-58.
11.06.2016
09.06.2016
Einigung bei Tarifverhandlungen in der ADK
Die Demonstration hat Wirkung gezeigt, nach nur zwei Wochen gab es am 09. Juni 2016 eine Einigung bei den Tarifverhandlungen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK).
Rückwirkend erhalten auch die Beschäftigten der Ev.-luth. Landeskirche ab 01.03.2016 eine Entgelterhöhung von 2,3 %, mindesten 75 €.
Zum 01. Januar 2017 werden sich die Mitarbeitenden an den Beiträgen zur Zusatzversorgung mit 0,4 Prozent ihres Entgelts beteiligen.
Ab 01.01.2017 erfolgt eine Bezahlung nach Kommunaltarif für den Erziehungsdienst. Für die Mitarbeitenden im Sozialdienst gehen die Verhandlungen in der nächsten ADK weiter.
Danke an alle die uns in dieser schwierigen Phase der Verhandlungen unterstützt haben.
27.05.2016

Dr. Kannengießer, Landesbischof Meister, Dietrich Kniep, Werner Massow
Landeskirche schläfst du noch?
Spätestens seit dem 26. Mai 2016 müssen der Kirchenleitung in Hannover die Ohren klingeln, denn immerhin fast 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben lautstark mit Gesang, Pfeifen und Trommeln auf sich aufmerksam gemacht. Mit zwei Demonstrationszügen vom Hauptbahnhof und der Friedenskirche ging es zur Marienstraße vor das Henriettenstift, da dort die Landessynode der Landeskirche Hannover tagte. Im Rahmen einer Dialogkundgebung konnten so die Synodalen und die Beschäftigten der Kirche die Argumente der Arbeitnehmerorganisationen von VKM und Kirchengewerkschaft sowie die Antworten vom Präsidenten der Landessynode Herrn Kannengießer und dem Landesbischof Meister anhören.
Der Vorsitzende Dietrich Kniep forderte die bedingungslose Auszahlung der Gehaltserhöhung von 2,3 % rückwirkend ab März 2016, wie sie nach dem TV-L für Niedersachsen bereits ausgehandelt ist. Über die Einführung eines Eigenbeitrages zur Zusatzversorgung der Landeskirche ist separat zu verhandeln und der Nachweis zu erbringen, warum er in welcher Höhe wann eingeführt werden muss. Dazu ist fair und auf Augenhöhe mit Argumenten miteinander zu verhandeln. Leider haben die Vertreter/innen in der Arbeits- und dienstrechtlichen Kommission (ADK) sich hinter die Beschlüssen der Landessynode versteift, die sogar einen Eigenbeteiligung von 1 % als Ziel festgelegt hatten. Deshalb erging auch ein Appell an alle Synodalen, diesen Beschluss noch einmal zu hinterfragen.
Als weiterer Redner forderte Werner Massow von der Kirchengewerkschaft, insbesondere im Interesse der Beschäftigten aus den Kindertagesstättenbereich, den Wechsel vom TV-L zum TVöD, da im kommunalen Bereich durch die Entgeltgruppen SuE ein wesentlich besseres Gehalt gezahlt wird. Diese fehlenden Übernahmen wirken sich schon jetzt stark in der Gewinnung von neuen Kollegen und Kolleginnen aus und so mancher sucht bereits eine besser bezahlte Stelle woanders.
Die Antworten von Herrn Kannengießer fanden zunächst keinen guten Anklang, da er auf die schwierigen Verhandlungen mit den kommunalen Geldgebern verwies und die Kirche nicht in dieser Größenordnung alleine einen Tarifwechsel stemmen kann. Landesbischof Meister hatte viel Verständnis für den Protest und lobte die gute Arbeit und Motivation der kirchlich Beschäftigten. Er will sich dafür einsetzen, dass die Verhandlungen schnell weitergehen und zu befriedigenden Abschlüssen kommen, damit nicht zur nächsten Synode im November die Beschäftigten erneut ihren Unmut äußern müssen.
VKM und Kirchengewerkschaften erwarten zur nächsten Sitzung der ADK am 9. Juni 2016, dass wieder Bewegung in die Verhandlung kommt und ein langfristiges Schlichtungsverfahren nicht nötig wird.
Nachfolgend noch einige Eindrücke von der Demonstration:
09.05.2016

Gerecht geht anders!!!
Wir kommen zur Synode nach Hannover!!!
Donnerstag, 26. Mai 2016
Treffpunkt 15.00 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Hannover,
Start der Demonstration mit dem Ziel Henriettenstift, Marienstraße
Kundgebung dort um 15.30 Uhr
Demo-Aufruf und Bastelanleitung für eine Spendendose
02.05.2016
ADK - Info 2016-2
Hier das Info zur Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK)
28.04.2016
Entgelterhöhung erneut verweigert!
Demo bei der Synode
Ungerecht:
Die Landeskirche Hannovers verweigert in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 28.04.2016 ihren 23.000 Beschäftigten, die bereits für OL und BS beschlossene Erhöhung der Entgelte um 2,3 %, mindestens 75 €. Sie verknüpft damit Bedingungen zur Einführung eines Eigenanteils zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) von nunmehr 0,8 %. Damit wollen die Arbeitgeber die Beitragserhöhung von 4% auf 4,8 % zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) in voller Höhe auf die Beschäftigten abwälzen. Das wären die höchsten Arbeitnehmeranteile in ganz Deutschland bei einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse.
Die Arbeitnehmerseite betonte dagegen, dass die kirchlichen Beschäftigten ohnehin nur sehr schlecht bezahlt werden. In vielen Bereichen verschärft sich deshalb der Personalnotstand, z.B. in den Kindertagesstätten. Das scheint die kirchlichen Arbeitgeber nicht zu interessieren.
Wertschätzung sieht anders aus!
Kirchengewerkschaft Niedersachen und VkM Hannover rufen gemeinsam zu Demonstration auf!
Nähere Informationen in Kürze!

26.02.2016
Betrübliches Ergebnis
Trotz gut gefüllter Kassen in der Landeskirche Hannovers zunächst keine Tarifsteigerung in Höhe von 2,3 % für die kirchlichen Beschäftigten, sondern erst nach einer Einwilligung zur Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzversorgung in noch zu vereinbarender Höhe.
So die Situation nach der ADK-Sitzung am 25.02.2016.
ADK-Info zum Download: