Aktuelles
22.12.2020

11.12.2020

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen
Kommission vom 10. Dezember 2020
Die einmalige „Corona-Prämie“ für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst wurde in der ADK beschlossen. Die KiTa-Kolleg*innen erhalten mit der Dezemberabrechnung bis zu 600 € bzw. 400 € extra (je nach Entgeltgruppe).
Die Einführung des Leistungsentgeltes für Mitarbeitende des Sozial- und Erziehungsdienstes wurde durch die AG-Seite abgelehnt.
Entscheidungen zu Entgeltumwandlungen:
- Beschränkung der Anbieter für die Landeskirche Hannover
- Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung
Kurzarbeit ist bis 31.12.2021 möglich (mit Aufstockungsbeträgen bis 95 %).
Der Katalog von besonderen schwierigen fachliche Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b führen, ist zur weiteren Beratung in den ADK-Vorbereitungsausschuss verwiesen.
Der Antrag auf Vier Urlaubstage für organisierte Mitglieder wurde ebenfalls in den Vorbereitungsausschuss verwiesen.
Wir wünschen allen Beschäftigten eine schöne Adventszeit, ein gesegnetes Fest und vor allem ein gesundes neues Jahr 2021.
Dazu die Pressemitteilung der Landeskirche Hannovers
ADK beschließt Corona-Sonderzahlung und verlängert die Arbeitsrechtsregelung zur Kurzarbeit
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/12/2020-12-16_2
21.11.2020
Corona-Prämie wird im Dezember ausgezahlt!
Was wir bereits angedeutet haben, ist nun inzwischen Gewissheit. Alle kirchlichen Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst bekommen mit der Gehaltszahlung im Dezember 2020 die steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Prämie. Siehe dazu die gemeinsame Presseerklärung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/11/2020-11-20_5
Ausführliche Informationen sind aus der Mitteilung des Landeskirchenamtes Hannover an die Kirchenkreise zu entnehmen:
15.11.2020
Kommt die Corona-Prämie für den Sozial-
und Erziehungsdienst im Dezember?
Diese Frage stellt sich derzeit in den kirchlichen Kindertagesstätten.
Die Aussichten dafür stehen nicht schlecht, da sich alle Entgeltbestandteile immer nach den Regelungen des TVöD des kommunalen öffentlichen Dienstes im Lande Niedersachsen orientieren. Damit auch kirchliche Mitarbeitende die beschlossene Corona-Prämie und die Entgelterhöhungen ab 1. April 2020 bekommen, muss eine Übernahme in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation niedersächsischer Kirchen (ADK) beschlossen sein. Die nächste ADK findet am 10. Dezember 2020 statt.
Wenn der kirchliche Arbeitgeber die Corona-Prämie Steuer- und Sozialabgabenfrei auszahlen möchte, muss dies bis 31.12.2020 erfolgt sein. Diese Corona-Prämie ist praktisch ein Ausgleich für die Zeit bis zum 1. April 2021, weil erst da der erste Schritt der Entgelterhöhung mit 1,4 % kommt. Der Arbeitgeber spart bei einer Auszahlung noch im Dezember 2020 sogar die Sozialabgaben und die Altersvorsorgekosten (ZVK).
Es bestehen somit gute Aussichten für die Entgeltgruppen S2 bis S8 einmalig 600 € und die Entgeltgruppen S9-S18 einmalig 400 € noch in diesem Jahr ohne weitere Abzüge zu bekommen. Teilzeitkräfte erhalten anteilig den Betrag entsprechend ihrer vereinbarten Stundenzahl.
Andere Berufsgruppen in den Kindertagesstätten und in allen übrigen Einsatzbereichen der Kirche orientieren sich nach dem TV-L. Hier erfolgt eine Entgelterhöhung zum 1. Januar 2021 mit einer Erhöhung von mindestens 50 € monatlich bzw. 1,29 %. Die Laufzeit im TV-L endet zum 30. September 2021. Was danach ausgehandelt wird, mit oder ohne Corona-Prämie, bleibt abzuwarten.
Sobald eine Entscheidung in der ADK am 10.12.2020 getroffen ist, werden wir darüber berichten. Dies gilt auch für die anderen Bestandteile des neu ausgehandelten TVöD und wie sich diese im kirchlichen Bereich auswirken werden. Zu den weiteren Verhandlungen gehört auch die Forderung nach Einbeziehung des Leistungsentgelts in Höhe von 2 % für den Sozial- und Erziehungsdienst.
15.11.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/02/2020-02-28_2
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
– Land Niedersachsen
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
– Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
– Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
16.09.2020
Mitgliederversammlung 2020

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des vkm-Hannover hält der Landesbischof Ralf Meister einen Vortrag über die seit 2020 in Kraft getretene neue Verfassung der Landeskirche Hannover. Welche Bedeutung hat diese Verfassung für die Mitarbeitenden und die Zukunft der Kirche? Die aktuellen Erfahrungen durch die Corona-Pandemie sowie die ermittelte demographische Entwicklung stellen große Herausforderungen an die bei Kirche und Diakonie angestellten Mitarbeitenden. Welche Aufgaben stellen sich in den Kirchengemeinden und Einrichtungen und wie sicher sind die Arbeitsplätze? Darüber wollen wir mit dem Landesbischof ins Gespräch kommen.
Die Veranstaltung in der Kreuzkirche Hannover ist für alle Mitglieder des vkm-Hannover mit Voranmeldung zugänglich.
Einladung siehe hier.
27.04.2020

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission
23. April 2020
„Kurzarbeit und Arbeitsplatzsicherung sind nun tarifrechtlich geregelt - für die
betroffenen Mitarbeitenden wurden gute Ergebnisse erzielt“
Während für die Verbände vkm Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie die Kirchengewerkschaft Weser-Ems bereits am Freitag deutlich war, dass für die betroffenen Kolleg*innen ein fantastisches Ergebnis verhandelt wurde, hat sich Kirchengewerkschaft Niedersachsen Bedenkzeit zur Prüfung und interner Beratung erbeten.
Heute ist der Beschluss der ADK endlich rechtskräftig. Damit können die Arbeitgeber ab sofort mit den Mitarbeitervertretungen Dienstvereinbarungen zum Kurzarbeitergeld schließen und danach entsprechend bei der Arbeitsagentur beantragen. Ob dies noch für den April möglich sein wird, ist fraglich.
Die Aufstockung auf bis zu 95 % des Nettoentgeltes und weitere Vorteile sind ein echter Erfolg.
Eines steht wieder mal fest: Der vkm Hannover lässt die Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen!
vkm Hannover! WIR machen Kirche gut! NAH DRAN. EHRLICH. STARK.
Anbei das Ergebnis der ADK-Sitzung (ADK-Info 2/2020)
hier der Link zur Veröffentlichung der Landeskirche Hannovers https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/04/2020-04-27_3
03.04.2020
Kurzarbeit für eigenwirtschaftlich arbeitende kirchliche Einrichtungen soll möglich werden
weitere Information auf der Homepage der Landeskirche Hannovers.
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/04/2020-04-03_5
20.03.2020

Arbeitsrechtliche Folgen durch
die Ausbreitung des Coronavirus
Viele Mitarbeitende in Kirche und Diakonie machen sich derzeit Sorgen, was auf sie zukommt. Es gibt Fragen zu Freistellungen auf Grund von Schließungen von Einrichtungen. Wie ist das mit Arbeiten im Home-Office? Müssen Mehrarbeitsstunden abgebaut werden oder gibt es Zwangsurlaub, wenn keine Arbeit mehr geleistet werden kann? Ist die Zahlung der Gehälter gesichert oder ist mit Kurzarbeit und entsprechend weniger Nettogehalt zu rechnen?
Viele dieser Fragen und welche Anweisungen von staatlichen Stellen oder der Kirchenleitung derzeit kommen, können den nachfolgenden Links entnommen werden:
Seite der Landeskirche Hannover zum Umgang in der Coronakrise
20 Arbeitsrechtliche Fragen und Antworten
(aus der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche)
https://www.baumann-czichon.de/wp-content/uploads/2020/03/Sonderausgabe_f%C3%BCr_Homepage.pdf
Informationen zur Kurzarbeit
(aus der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche)
https://www.baumann-czichon.de/wp-content/uploads/2020/03/Kurzarbeit.pdf
Der vkm-Hannover wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie gesund die kommenden Wochen überstehen und sich den Umständen entsprechend umsichtig und vorsichtig verhalten.
05.02.2020
Bericht über die ADK-Klausur
vom 15./16.1.2020 in Hildesheim

Im Wettbewerb um Fachkräfte wollen sie ganz vorne mitspielen: Die Mitglieder der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der konföderierten Kirchen in Niedersachsen (ADK) verständigten sich auf einer Klausurtagung über gemeinsame Ziele und konkrete Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften für den kirchlichen Dienst. Da die ADK paritätisch von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt wird, konnten beide Interessengruppen ihre jeweiligen Überlegungen einbringen. Aufgabe der ADK ist es, die Tarife für die rund 35.000 Mitarbeitenden der konföderierten Kirchen in Niedersachsen zu beschließen und eigene tarifliche Bestimmungen für die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes zu entwickeln.
„Zur Personalgewinnung brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen und eine Kultur, die die Motivation der Beschäftigten stärkt“ – lautet das gemeinsame Fazit der Tagung. Eine faire Entlohnung, verlässliche Beschäftigungsverhältnisse und eine gelingende Balance zwischen Arbeit und Privatleben sind dafür unverzichtbar, so die Mitglieder der ADK.
Konkret wird die Kommission daher über eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit verhandeln, gelingende Konzepte der Personalentwicklung, auch aus dem außerkirchlichen Bereich, in den Blick nehmen und Maßnahmen entwickeln, die das evangelische Profil der Dienststellen und Einrichtungen stärken. „Unsere christlichen Werte sind eine Sinn- und Kraftquelle, die wir wie wohl kein anderer Arbeitgeber anzubieten haben“, halten die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen fest. Einführungswochen und Fortbildungen zur christlichen Identität und Kultur sollen nach dem Willen der ADK-Mitglieder die Dienstgemeinschaft der kirchlichen Mitarbeiterschaft stärken.
Um den evangelischen Kirchen auf dem Arbeitsmarkt eine sichere Wettbewerbsposition zu verschaffen, wollen die Mitglieder der ADK künftig mehr als bisher eigene Impulse setzen, auch an die kirchenleitenden Organe.
13.01.2020
Verabschiedung von Dietrich Kniep in den Ruhestand

Mit einem Gottesdienst am 8. Dezember 2019 ist der langjährige ehemalige Vorsitzende des vkm-Hannover von seinen dienstlichen Aufgaben als Diakon im Kirchenkreis Nienburg entpflichtet worden. In Grußworten und mit vielen persönlich überreichten Geschenken wurde Dietrich Kniep für seinen fruchtbaren Einsatz in der Arbeit für Kinder und Jugendlichen, sowie als Vorsitzender der Mitarbeitervertretung und dem Engagement in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation niedersächsischer Kirchen gedankt. Besonders gut kam ein besonderes Badetuch mit dem Titelbildabdruck der Broschüre zur Dienstvertragsordnung an. Damit bedankte sich der MAV-Kollege Klaus-Dieter Coring-Weidner aus dem Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf über die lehrreichen vkm-Schulungen, die Dietrich Kniep als Referent so nachdrücklich durchgeführt hat. Auch im Ruhestand wird Dietrich Kniep für den vkm-Hannover weiter tätig sein und sein Wissen in Schulungen weiter geben.
06.01.2020
Ein gutes Jahr 2020
wünscht der vkm-Hannover
Damit das Jahr auch gut geplant werden kann und alle den Urlaub genießen können ist hier eine kleine Hilfe.
Brückentage 2020
Feiertage |
Urlaubstage |
Freie Tage |
Urlaubszeitraum |
Karfreitag / Ostern |
4 |
10 |
04.04 - 13.04.2020 |
4 |
10 |
10.04. - 19.04.2020 |
|
8 |
16 |
04.04. -19.04.2020 |
|
01. Mai |
4 |
9 |
25.04. - 05.05.2020 |
Christi Himmelfahrt |
1 |
4 |
21.05. - 24.05.2020 |
4 |
9 |
16.05. - 24.05.2020 |
|
Christi Himmelfahrt + Pfingsten |
6 |
12 |
21.05. - 01.06.2020 |
9 |
17 |
18.05. - 01.06.2020 |
|
Pfingsten |
4 |
9 |
01.06. - 07.06.2020 |
Weihnachten 2020 + Neujahr 2021 |
4 |
11 |
24.12.2020 - 03.01.2021 |
7 |
16 |
19.12.2020 - 03.01.2021 |
|
12 |
23 |
19.12.2020 - 10.01.2021 |
Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Irrtümer vorbehalten.
12.12.2019

Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission
vom 12.12.2019
Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder
Der Tarifabschluss (TV-L) vom 2. März 2019 wurde auf gemeinsamen Antrag von Arbeitgebern und der Arbeitnehmerseite in der ADK beschlossen und tritt damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 auch für die kirchlich Beschäftigten in Kraft.
Damit sind die im Vorgriff ausgezahlten Gehaltserhöhungen nicht mehr unter Vorbehalt einer Rückforderung. Auch die Jahressonderzuwendung, die pauschal um 12 % gegenüber den abgesenkten Werten aus dem TV-L-Abschluss bereits im November 2019 ausgezahlt wurden, sind nun in der Dienstvertragsordnung entsprechend dem Anliegen der Tarifparteien aus dem öffentlichen Dienst auf dem Stand von November 2018 eingefroren.
Kirchliche Beschäftigte erhalten nunmehr nachfolgende Jahressonderzuwendungen in den kommenden Jahren:
Entgeltgruppe |
Kalenderjahr |
||
|
2019 |
2020 |
ab 2021 |
1 bis 4 |
80,11 v.H. |
77,68 v.H. |
76,39 v.H. |
5 bis 8 |
80,54 v.H. |
78,10 v.H. |
77,00 v.H. |
9a bis 11 |
66,01 v.H. |
64,01 v.H. |
63,20 v.H. |
12 und 13 |
36,86 v.H. |
35,77 v.H. |
35,32 v.H. |
14 und 15 |
22,33 v.H. |
21,65 v.H. |
21,38 v.H. |