Verband der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hannover e.V.

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Zusatzversorgung



13. November 2003

Verbesserungen bei der Ermittlung von Startgutschrift für die sog. "rentennahen Jahrgänge"

( ..... mehr)

21. November 2002
Entgeltumwandlung kann durchgeführt werden
Nach Ablauf der Einwendungsfristen des ADK-Beschlusses vom 26. September 2002 über die Einführung der Entgeltumwandlung können die Angestellten und Arbeiter/innen in der Hannoverschen Landeskirche nunmehr ihre eigene betriebliche Altersvorsorge aufbauen. (mehr)

15. November 2002
Verbesserung der Besitzstände rentenferner Jahrgänge in der Hannoverschen Landeskirche beschlossen
Auf Initiative der Mitarbeiterseite im Verwaltungsrat der ZVK hat dieser in seiner Sitzung am 15.11.2002 die erste Satzungsänderung beschlossen. (mehr)

26. September 2002
ADK beschließt Entgeltumwandlung
Zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitgebers (abgeführte Beiträge zur Zusatzversorgung) können sich die Angestellten und Arbeiter nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung freiwillig eine ergänzende Altersvorsorge aus ihrem Entgelt aufbauen (Entgeltumwandlung oder Riester-Rente). ............. (mehr)

11. September 2002
Die Mitarbeiterseite im ZVK Verwaltungsrat fordert weiterhin Verbesserungen .... (mehr)

15. August 2002
Neues Zusatzversorgungsrecht rückwirkend zum 01.01.02 in der Hannoverschen Landeskirche beschlossen
Die neue Rechtsgrundlage für die Zusatzversorgung ist am 15.08.02 von dem Landessynodalausschuss der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers verabschiedet worden. Das heißt, dass rückwirkend mit Wirkung vom 01. Januar 2002 das neue Recht in Kraft tritt und demnächst im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wird.
Das bisherige beamtenähnliche Gesamtversorgungssystem wird zum 31.12.2001 geschlossen und ab 01.01.2002 durch ein Betriebsrentensystem mit der Bezeichnung Punktemodell ersetzt. Die Leistungen aus diesem Punktemodell werden als Betriebsrente bezeichnet. ............ (mehr)
 

 

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