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Verband der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hannover e.V. |
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VkM Meldungen aus dem Jahr 2008
(Meldungen zur und aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission finden Sie auf den ADK - Archivseiten)
29.12.2008 Brückentage 2009 geschickt nutzen
29.12.2008 Landeskirche Hannover stellt neue Hilfen zur DVO-2009 zur Verfügung (siehe Arbeits- und Tarifrecht)
01.12.2008 Sind die Lebensaltersstufen des BAT ein Verstoß gegen das AGG? Dieser Frage widmet sich ein Aufsatz der MAV des Stadtkirchenverbandes Hannover und bietet auch ein Formular zur Geltendmachung an.
25.11.2008 Auch die ADK-Sitzung am 24.11.2008 brachte keine Nachbesserung bezüglich der Besitzstände bei innerkirchlichem Arbeitgeberwechsel. Mehr dazu im Tarif-Info-13.
17.10.2008 Landeskirche Hannover veröffentlich Durchführungsbestimmungen zur Überleitung (hier als pdf-Datei oder auf der Seite Arbeits- und Tarifrecht)
29.09.2008 Mitgliederversammlung 2008 "Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2020" Zu diesem Thema referierte Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des VkM-Hannover und stellte unter diesem Titel ihre Visionen für das Jahr 2020 vor. Hehre Thesen für eine schöne Vision! Abzuwarten bleibt, inwieweit die Visionen von Frau Radtke mit Unterstützung ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Spitzen der Landeskirchen der Konföderation durch Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in den Stand des Erreichbaren versetzt werden können? In Kürze hier der Vorstandsbericht und die neue Beitragstabelle.
26.09.2008 Tarifinfo 12 der Arbeitnehmerorganisationen nimmt Stellung zur ADK-Sitzung vom 22.09.2008
22.09.2008 ADK noch ohne Sicherung der Besitzstände bei Stellenwechsel innerhalb der DVO ab dem 01.01.2009 Zurückhaltend äußerten sich heute in der ADK-Sitzung die Vertreter der Anstellungsträgerseite bzgl. der Sicherstellung erworbener Besitzstände von Mitarbeitenden im Geltungsbereich der DVO. Wie bereits bekannt wurde (Homepage GA) besteht für Stellenwechsler ab dem 01.01.2009 die Gefahr erhebliche Vergütungsanteile durch Nichtanwendbarkeit der Überleitungsregelungen zu verlieren. Zur Vermeidung von unbeabsichtigten Schlechterstellungen empfehlen wir Mitarbeitenden, Mitarbeitervertretungen und Anstellungsträgern auf einen früheren Termin abzustellen. Hierzu und zu weiteren Themen aus der ADK-Sitzung des 22.09.2008 folgt in Kürze eine Stellungnahme des Arbeitnehmerbündnisses von VkM, ver.di und MVV.
22.09.2008 Gesamtausschuss neu gewählt Am heutigen Vormittag fand die Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Wahl des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen für die Landeskirche Hannover statt - mit folgendem Ergebnis (noch nicht offiziell bestätigt und vorbehaltlich der Annahme der Wahl und möglicher Wahlanfechtungen). Gewählt: Siegfried Wulf, Wolfgang Roehl, Werner Massow, Andreas Miehe, Wilfried Staake, Marina Schütt, Hilmar Ernst, Ilka Müller, Elke Brukamp-Pals. Nachrücker: Ralf Vullriede, Ulrich Beuker, Andrea Prodöhl, Rudolf Bahlmann, Gerlinde Wunstorf, Rolf Behn, Claus-Dieter Coring-Weidner, Gerda Schulze-van Dijk, Angelika Krack. Herzlichen Dank an alle, die sich der Wahl gestellt haben!
28.08.2008 Gesamtausschuss wird neu gewählt Während der amtierende Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Landeskirche Hannover seinen Tätigkeitsbericht vorlegt möchten wir den Blick nach vorne richten und allen Interessierten die komplette Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die Neuwahl zur Verfügung stellen, auf dass sich jeder einen persönlichen Eindruck verschaffe. Wahlberechtigt sind die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der MAV'n. Wir wünschen allen eine faire und sachgerechte Wahl. Hier das Wahlheft mit den Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten als pdf.-Datei.
26.08.2008 Ausscheidende Mitarbeitende erhalten anteilige Ausgleichszahlung für 2,9%-ige Lohnerhöhung Voraussetzung ist allerdings: das Dienstverhältnis endet nicht vor dem 1. Juli 2008. In dem Fall kann die Zahlung vor dem jeweiligen Auszahlungsmonat (August, Dezember 2008) mit den Bezügen für den letzten Beschäftigungsmonat erfolgen. Mehr dazu in den Durchführungshinweisen (als pdf).
26.08.2008 Kirchliches Amtsblatt Nr.5/2008 veröffentlicht die ADK-Beschlüsse vom 10.06.2008 (hier als pdf-Datei herunterladen)
08.08.2008 Geltungsbereich der Arbeitsrechtsregelungen über Einmal- und Ausgleichszahlungen strittig Die ADK-Beschlüsse vom 10.06.2008 sehen für die nach DVO vergüteten Mitarbeitenden eine Reihe von Einmal- und Ausgleichszahlungen im Rahmen der Umstellung vom BAT auf den TV-L vor (siehe unten). Die Anwendbarkeit und rechtliche Wirksamkeit dieser Regelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen wird zur Zeit von Landeskirchenämtern und dem Diakonischen Werk bestritten. Dabei geht es um: - befristet Beschäftigte, deren Vertrag verlängert wurde, - Weiterbeschäftigung nach einer Ausbildung und - von der verfassten Kirche in eine gGmbH (oder andere Formen) übergeleitete Mitarbeitende. Der VkM und ver.di halten alle Mitarbeitergruppen von den getroffenen Regelungen erfasst - weitere rechtliche Klärungen werden diese Auffassung bestätigen. Betroffene Mitglieder haben einen Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz. Bitte melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle. Auch Hinweise auf Einrichtungen in denen der Anspruch bestritten wird nehmen wir dankbar entgegen. Hier die nicht haltbare Rechtsauffassung des DW und ein Info von ver.di als pdf.
06.07.2008 Die neue DVO? Wie sieht sie aus, die neue arbeitsrechtliche Regelung für die Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg ab 2009? Und wie sehen die Übergangs- und Überleitungsregelungen aus? Hier die noch nicht rechtskräftigen Beschlussvorlagen (1 + 2)der ADK-Sitzung vom 10.06.2008!
03.07.2008
Einmalzahlungen nach TV-L fließen Ende
Juli 20.06.2008 Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen für Beschäftigte im Kinder- und Jugendhilfebereich Um einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu begegnen, enthält § 72a SGB VIII die Konkretisierung des Rechtsbegriffs der „persönlichen Eignung“ in § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Persönlich ungeeignet im Sinne der Neuregelung sind Personen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184c StGB oder wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren nach § 171 StGB oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB verurteilt worden sind. Ferner müssen die in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Personen künftig in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis vorlegen. Diese Vereinbarung ist nun in der ADK getroffen worden. Das Führungszeugnis soll, von der ausstellenden Behörde, dem Mitarbeitenden zugestellt werden und dieser legt es seiner Personalbteilung vor. Mehr: Information zur Vorlage von Führungszeugnissen
16.04.2008 Änderung des Mitarbeitergesetzes § 27 im Alleingang?Neben den Verhandlungen in der ADK über die Übernahme des TV Länder gibt es derzeit noch eine weitere Baustelle: die Änderung des Mitarbeitergesetzes.In der Vergangenheit wurden Änderungen im Tarifvertrag der Länder über das Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese (amtliche) Bekanntmachung war das Startzeichen für die ADK, ggf. über diese Änderungen zu beraten oder sie einfach zu übernehmen.Nun hat das Land Niedersachsen seine Bekanntmachungspraxis verändert, sodass es eine Anpassung des Mitarbeitergesetzes geben muss.Hier liegen wieder unterschiedliche Vorstellungen von Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen vor: wir (AN) möchten, dass die Übernahme der Tarife die Regel bleibt und nur Veränderungswünsche beantragt werden müssen; die Arbeitgeber fordern eine Umkehr: wenn die Tarife des Landes übernommen werden sollen, muss es dazu einen extra Antrag geben.Neben den strittigen Inhalten gibt es auch einen Dissens über das Verfahren der MG-Änderung. Wir stimmen einer einseitigen Ausgestaltung durch den Rat nicht zu und plädieren für eine Änderung des MG durch eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe.Dieses Anliegen ist in beiliegendem Brief formuliert und dem Rat der Konföderation zugeleitet worden.
03.04.2008 Fortbildung für Mitarbeitervertretungen Die in der ADK vertretenen Mitarbeiterorganisationen laden alle neuen und alten Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter zu einer Tagesfortbildung in Hannover ein auf der über grundsätzliches zum TV-L und dem Stand der Verhandlungen in der ADK über die zukünftige Anbindung an die Bestimmungen des TV-L für kirchliche Beschäftigte informiert und berichtet werden soll. (Einladung)
14.03.2008 VkM-InfoBriefe jetzt auch online!
02.03.2008 Handreichung der Küstervereinigung steht ab sofort zum Download zur Verfügung. (siehe Fachgruppe Küstervereinigung)
23.02.2008 Gelungene Aktion zur Einführung der neuen Synodalen der Landeskirche in Hannover (Brief des Arbeitnehmerbündnisses an die Synodalen). Ein schöner Bericht dazu mit vielen Fotos findet sich auf der Seite von ver.di. Im Vorfeld der Aktion versuchte die Landeskirche Hannover Mitarbeitende unter Hinweis auf ein Streikverbot für kirchliche Beschäftigte und Androhung der Bezügekürzung einzuschüchtern - vergeblich! (Schreiben der Landeskirche)
29.01.2008 Neuer VkM-Infobrief Der neue VkM-Infobrief informiert ab sofort VkM-Mitglieder per Email, auf Wunsch auch per Post, über Aktuelles aus Kirche, Arbeitsrecht und Tarifentwicklung. Anmeldung und mehr auf unserer Seite Info-Brief.
14.01.2008 Urlaubsplanung bindend - Arbeitgeber dürfen Genehmigung nicht einfach zurückziehen Arbeitgeber sind an einen bereits gewährten Urlaub gebunden. Sie können von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass er im betreffenden Zeitraum arbeitet. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Eine „Bindungswirkung“ tritt sogar dann ein, wenn sich der Arbeitnehmer nur in eine Urlaubsliste eingetragen hat und der Arbeitgeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist von vier bis sechs Wochen den Urlaubswunsch ablehnt. Auch bei dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber nicht einfach verlangen, dass der Mitarbeiter kommen muss. Den Urlaub aufzuheben ist nur einvernehmlich mit ihm möglich. In einem solchen Fall, in dem der Chef auf die Arbeitskraft des Mitarbeiters dringend angewiesen ist, muss er dessen Kosten ersetzen — zum Beispiel für die Stornierung eines schon gebuchten Hotelzimmers. Andererseits gilt aber auch der Grundsatz: Der Urlaub wird nicht vom Arbeitnehmer genommen, sondern vom Arbeitgeber gewährt, so der Fachverlag. Ein Recht, selbst darüber zu entscheiden, wann sie Urlaub nehmen, haben die Mitarbeiter demnach nicht. Wer auf eigene Faust ohne Genehmigung des Arbeitgebers seinen Urlaub antritt, riskiert die fristlose Kündigung. Der Chef darf entscheiden, wer wann und wie lange in den Urlaub geht. Allerdings müssen die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Wenn es betriebliche Gründe dafür gibt, einen Urlaubsantrag abzulehnen, dann hat der Arbeitgeber das Recht dazu. Als betriebliche Gründe gelten zum Beispiel personelle Engpässe in Saisonbetrieben, Jahresabschlussarbeiten oder krankheitsbedingte Ausfälle. Zudem dürfen Arbeitgeber Betriebsferien festlegen. Nach geltendem Recht sei das möglich, ohne dass dafür dringende betriebliche Gründe erforderlich sind. Doch dürfen so nur zwei Fünftel des Gesamturlaubs der Mitarbeiter verplant werden - und in Betrieben mit Betriebsrat muss dieser zustimmen.
11.01.2008 Herzlich Willkommen im Jahr 2008! Die Auseinandersetzungen um die zukünftige Vergütung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesem Jahr ihre Fortsetzung finden. Die 30% Sonderzahlung vom Dezember 2007 war nur ein erster Schritt. Wir werden auf dieser Seite immer aktuell über den Fortgang der Verhandlungen informieren; auch darüber, wie für die Zukunft die Anbindung an die Regelungen des Öffentlichen Dienstes in Niedersachsen geregelt werden können. Zu diesem Thema wird es am 29. Januar, im Zusammenhang mit einer Arbeitsgruppensitzung der ADK, eine mündliche Erörterung mit Vertretern der Konföderation geben. Die Konföderation beabsichtigt das Mitarbeitergesetz dahingehend zu ändern, dass tarifliche Veränderungen bei den Beschäftigten des Landes nicht mehr automatisch (bei Verzicht auf Einwendungen), sondern nur noch durch Einzelübernahme in der ADK für die kirchlichen Beschäftigten Gültigkeit erlangen. Hier aber auch noch einmal der Hinweis auf etwas Erfreuliches, nämlich die:
Brücken- und Feiertage 2008 2008 fallen zwar nicht Ostern und Weihnachten auf einen Tag, dafür aber Christi Himmelfahrt und der 1. Mai. - Der 1. Januar war ein Dienstag und verlängerte damit gleich das erste Wochenende 2008. - Zwischen Himmelfahrt und Pfingsten ergeben 6 Urlaubstagen doppelt so lange Ferien. - Ebenfalls verlängert der 3. Oktober ein Wochenende durch seine Lage auf einem Freitag. - Zu Weihnachten und Silvester 2008 können kirchliche Arbeitnehmer mit nur 5 Urlaubstagen (22., 23., 29., 30.12. und dazu den 2.1.2009) volle 16 Tage zu Hause bleiben. |