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Verband der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hannover e.V. |
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Aktuelle Meldungen (Informationen zur ADK und zu tariflichen Entwicklungen finden Sie auf den ADK-Seiten)
25.06.2010 Mitgliederversammlung 2010 Am 30. August 2010 von 9.30 bis ca. 15.00 Uhr wird im Haus der Ev. Jugend, Am Steinbruch 12, 30449 Hannover die diesjährige Mitgliederversammlung des VkM-Hannover stattfinden. Hauptthema wird sein: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus stehen Neuwahlen an, eine Satzungsänderung zur Neujustierung der Fachgruppen und natürlich die Frage: Wohin gehts mit dem "3. Weg"?
Am 22.06.2010 hatten sich die Arbeitnehmerorganisationen zu einem Vorgespräch bzgl. der ADK-Neubildung im November 2010 getroffen. Wichtigstes Ergebnis: Keine alleine! Das heißt, die Arbeitnehmerseite will geschlossen auftreten, um der Arbeitgeberseite ein starkes Gegenüber im Interesse der kirchlichen Beschäftigten sein zu können.
11.06.2010 Pauschales Entgelt für kurzfristig Beschäftigte und Aushilfen In der ADK-Sitzung vom 08.06.2010 wurde beschlossen nun doch (die Arbeitgeberseite hatte angedeutet ihren eingebrachten Antrag zurückziehen zu wollen) ein pauschales Entgelt für kurzfristig Beschäftigte und Aushilfen ab dem 01.08.2010 einzuführen. Im Wortlaut heißt es: " In § 16 (DVO) wird nach dem Absatz 3 folgender Absatz 4 angefügt: "(4) Auf Dienstverhältnisse, die auf nicht mehr als sechs Wochen befristet sind, findet § 16 TV-L keine Anwendung. Die Mitarbeiterinnen erhalten ein Entgelt nach der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe."" Sofern keine Einwendungen innerhalb eines Monats erhoben werden, bleibt den Personalabteilungen in Zukunft eine Menge Arbeit erspart und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten unbürokratisch ein angemessenes Entgelt, das gleichzeitig die Überlegungen zur Festeinstellung von Springer- und Aushilfskräften befördert.
Weitere Fragen, darunter auch die nach einem unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel und dem Beibringen von Führungszeugnissen (bzgl. Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung), wurden zur Weiterberatung in den ADK-Vorbereitungsausschuss verwiesen.
11.06.2010 Zustimmungsvorbehalt für besondere Entgelt- und Stufenzuordnung ab 01.07.2010 auf die Kirchenkreise delegiert Die Landeskirche Hannover hatte bei der Ermittlung besonderer Entgelt- und Stufenzuordnungen einen Genehmigungsvorbehalt eingezogen, der mit Ablauf des 30.06.2010 aufgegeben und auf die Kirchenkreise delegiert wird (Rundverfügung G 8/2010), die nun selber entscheiden müssen, ob bei der
Neueinstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
a) zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich ist, b) die übrigen Voraussetzungen vorliegen und c) die Mittel für die entstehenden Mehrkosten zur Verfügung stehen. Die Vorweggewährung von Entgeltstufen ist auch möglich, wenn d) dies zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich von höheren Lebenshaltungskosten erforderlich ist.
Die Entscheidungen können nicht willkürlich sein, sondern an tarifrechtlichen Grundsätzen auszurichten, die die Landeskirche mit ihrer Handreichung zur Stufen- und Entgeltgruppenzuordnung zur Verfügung stellt.
28.05.2010 ADK - und keiner geht hin? Das turnusgemäße Verfahren der Neubildung der ADK zum 01.11.2010 hat begonnen. Es haben insgesamt 6 berufliche Vereinigungen Interesse bekundet. Neben den 3 niedersächsischen VkM's (Braunschweig, Hannover, Oldenburg), die nicht von vornherein als Arbeitsgemeinschaft gemeldet haben, will sich auch erstmalig der Verband ev. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker beteiligen. Hierbei handelt es sich nicht, wie vom mvv irrtümlich verbreitet, um eine Fachgruppe des VkM-Hannover, sondern um eine völlig eigenständige Vereinigung. ver.di hat ebenfalls gemeldet, parallel dazu aber Gespräche initiiert in denen die Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen geklärt werden soll. Für diesen Fall wäre das Verhalten des natürlich ebenfalls gemeldeten mvv von besonderem Interesse, nach dessen Satzung beim Abschluss von Tarifverträgen die Existenz- und Mitwirkungsberechtigung entfallen würde ("So lange Tarifverträge oder das Mitarbeitervertretungsmodell des Dritten Weges analog dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie (ARRGD) nicht durchgesetzt werden können, beteiligt sich der MVV an der kircheninternen Arbeitsrechtsregelung ... "). Der mvv hatte sich gegründet um ein alleiniges Mitwirken des VkM in der ADK zu verhindern. Was wäre nun, wenn der VkM oder die VkM's sich ebenfalls auf den Weg zu Tarifverträgen hin begeben würden? Würde dann der mvv, evtl. mit dem Kirchenmusikerverband, allein die ADK bestücken und den in der Satzung beschriebenen Weg verlassen? Bereits im Vorfeld hatte der mvv 6 von 9 Sitzen in der ADK für sich reklamiert. Bei Mitwirkung aller 6 gemeldeten Organisationen blieben nach dem derzeitigen Stand höchstens 2 Sitze für den mvv - das ist weit entfernt von den Zielen! Vielleicht hat sich der mvv deswegen schon desillusioniert anderen Themen (Wiedereinsetzung von Frau Dr. Margot Käßmann, die sich zu dieser Frage bisher in keiner Weise geäußert hat, als hannoversche Landesbischöfin) zugewandt?
28.05.2010 Essen mit KiTa-Kindern ist Arbeitszeit Das ist einem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts zu entnehmen. (11 K 384/07 als Download). Danach tritt das private Interesse der Arbeitnehmer an der Einnahme von Mahlzeiten in den Hintergrund, wenn sie nicht frei wählen können, ob sie an dem gemeinsamen Mittagessen (z.B. mit den Kindern in einer KiTa) teilnehmen. Gehört das gemeinsame Essen zum pädagogischen Konzept kann sich der betroffene Arbeitnehmer dem auch nicht entziehen. Es liegt dann aber auch keine aufgedrängte Bereicherung vor, die zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer und in der Folge davon zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führen würde.
07.05.2010 Durchführungsbestimmungen zur 68. Änderung der DVO nachgebessert Das LKA Hannover weist in einer Email auf Besonderheiten bei einer Höhergruppierung aus der Stufe 1 einer Entgeltgruppe hin und ergänzt die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen. (hier als pdf zum Download)
23.04.2010 Neue Entgeltordnung für Kirchenmusiker rechtkräftig Die in der ADK-Sitzung vom 1. März des Jahres beschlossene 68. Änderung der DVO mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung für die Kirchenmusiker im Bereich der Konföderation ist nun rechtskräftig und tritt zum 01.07.2010 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt verliert die bisherige Sparte D der DVO ihre Gültigkeit. Die Landeskirche hat diesbezügliche Durchführungsbestimmungen verfasst die hier als pdf-Dateien zur Verfügung stehen.
16.04.2010 Pfarramtssekretärinnen werden zu Managerinnen im Pfarrbüro - Neupositionierung einer Berufsgruppe - Die Fachgruppe der Pfarramtssekretärinnen im VkM-Hannover führt eine Fragebogenaktion durch, die die Veränderungen im Berufsbild dokumentieren soll. Ziel dieser Aktion ist es, das Bild der Berufsgruppe zu aktualisieren und für eine angemessene Eingruppierung zu sorgen. Pfarramtssekretärinnen sind keine reinen Schreibkräfte mehr oder die "Puddelchen" für alles. Immer mehr Aufgabenbereiche laufen im Pfarrbüro zusammen und verlangen ein hohes Maß an Koordinations- und Kommunikationsvermögen auf der Basis einer umfassenden Fachkompetenz in vielen Bereichen. Die Aufgaben werden vielfältiger, die Stundenumfänge deutlich höher, bis hin zu zentralen Pfarrbüros für mehrere Kirchengemeinden als Ansprechstelle für alle Belange der Gemeinden. Bitte tragen Sie als Pfarramtssekretärin (oder Pfarramtssekretär) das Ihre zu diesen Bemühungen bei und beteiligen Sie sich an der Umfrage - und vor allem - sagen Sie es Ihren Kolleginnen und Kollegen weiter. Hier nun als pdf-Datei der Fragebogen und das Anschreiben zum Herunterladen und Ausdrucken.
15.04.2010 "Dritter Weg" in der Diakonie Niedersachsen von Mitarbeiterseite für beendet erklärt Auf der Mitgliederversammlung der ag-mav Niedersachsen wurde diese Entschließung (als pdf zum Download) verabschiedet. Danach wird die ag-mav ihre Beteiligung an der Neubildung der ARK Niedersachsen zunächst aussetzen und fordert die Arbeitgeberseite zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auf. Eine Begegnung auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sei nicht mehr möglich, da die Arbeitgeberseite ihren Machtvorteil einseitig ausspiele. Ob und inwieweit diese Vorgänge in der Diakonie Niedersachsen Auswirkungen auf den Bereich der verfassten Kirche in den Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg haben kann bleibt abzuwarten.
09.04.2010 Kampf um unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel wird fortgesetzt Nachdem in der ADK-Sitzung vom 01.März 2010 der Antrag des Arbeitnehmerbündnisses auf einen verlustfreien Arbeitgeberwechsel innerhalb des Geltungsbereiches der DVO von den Arbeitgebervertretern nieder gestimmt wurde, hat nun von Seiten der Arbeitnehmervertreter in der ADK der mvv Einwendungen gegen diesen Beschluss erhoben. Das führt dazu, dass das Thema in der ADK weiter behandelt wird und es sogar zu einem Schlichtungsverfahren (das wäre das erste nach der Neufassung des Mitarbeitergesetzes) kommen kann. Wie es sich für eine Schlichtung gehört ist das Ergebnis natürlich offen, vielleicht führt aber der Weg dahin schon zu weiteren Klärungen. Wir werden weiter berichten.
05.03.2010 Frage nach Streikrecht in Kirche und Diakonie weiter offen! In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht in Bielefeld hat die beklagte Gewerkschaft ver.di verloren. ver.di hatte im Mai und September in verschiedenen diakonischen Einrichtungen zum Streik aufgerufen, nachdem die Verhandlungen um Lohnerhöhungen gescheitert waren. ver.di streitet hier für das Grundrecht auch kirchlich/diakonisch Beschäftigter sich für ihre Interessen einzusetzen und, wenn Verhandlungen nicht zum Ergebnis führen, auch zu streiken. ver.di wird gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegen. Zum Download: Stimmen zum Urteil und ver.di-Flugblatt
04.03.2010 Ergebnis der ADK-Sitzung vom 01.03.2010 Wichtigste Ergebnisse: - unschädlicher innerkirchlicher Arbeitgeberwechsel endgültig abgelehnt - neue Entgeltordnung für Kirchenmusiker mit besseren Bedingungen beschlossen. Das Arbeitnehmerbündnis berichtet in seinem Tarif-Info-1-2010 (als pdf zum Download).
25.02.2010 Delegierten-Kundgebung zum Arbeitgeberwechsel am 1. März abgesagt! Dazu folgende Meldung von heute:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe MAVler/innen, der Schnee ist weg, der öffentliche Dienst streikt nicht – trotzdem konnten wir bis heute morgen 10 Uhr nur 32 verlässliche Anmeldungen für unsere Winter-Delegationsdemo am Montag, den 1. März 2010 entgegen nehmen (im Lauf des Tages ist die Zahl noch auf 49 angestiegen). Aus diesem Grunde sagen wir die Kundgebung hiermit ab! Ausdrücklich bedanken möchten wir uns bei denjenigen, die eine Anreise geplant und vor Ort Menschen auf die Aktion angesprochen haben. Es tut uns leid, dass ihr umsonst gebastelt und vorbereitet habt, klasse, dass ihr kommen wolltet! Den anderen möchten wir mitteilen, dass Interessenvertretung sich halt nur bis zu einem gewissen Grad delegieren lässt. Das ist so, als ob mann/frau darauf vertrauen würde, dass die Grippeimpfung eines Kollegen vor der eigenen Ansteckung schützt. Was aus dem Thema innerkirchlicher Arbeitgeberwechsel nun wird, werden wir sehen. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, dass ein Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der oft beschworenen „Dienstgemeinschaft“ unschädlich ist. Die Arbeitgeber sehen das anscheinend anders und eine Mobilisierung der Mitarbeitenden und ihrer Vertretungen ist uns an dieser Stelle nicht gelungen. Was bleibt?!?
Mit freundlichen Grüßen des Arbeitnehmerbündnisses
12.02.2010 Nachtrag zum Demo-Info Da die in unserem Demo-Aufruf dargestellten Entgeltwerte zu Irritationen führen könnten – die Entgelte würden nur im ungünstigsten Fall, nämlich einer schädlichen Unterbrechung von 6 Monaten, zutreffen - hier noch einmal die Werte, die sich bei langjährig Beschäftigten, die ohne eine schädliche Unterbrechung wechseln, ergeben würden:
Dabei bedeuten die fett gedruckten Zahlen die wahrscheinlichen Mindestwerte bei der zu Grunde zu legenden Beschäftigungszeit. Bei der Erzieherin fällt besonders der Rückfall in Entgeltgruppe 6 (vorher EG 8 im Rahmen der Überleitung) ins Gewicht. Zudem haben die Anstellungsträger noch die Möglichkeit auf der Basis freiwilliger Stufen-(Entgeltgruppen-)übernahme die Verluste geringer zu halten. Dennoch ergeben sich in jedem Fall Verluste.
Hier noch einmal der Hinweis auf die Handreichung der Landeskirche Hannover zur Stufenermittlung.
10.02.2010 Liebe Mitarbeitervertretungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits angekündigt rufen die Arbeitnehmerorganisationen (mvv, ver.di,VkM) in den niedersächsischen Kirchen zu einer Delegations-Demo im Zusammenhang mit der nächsten ADK-Sitzung am 01. März 2010 in Hannover auf. Es geht um die schreiende Ungerechtigkeit dass kirchliche Beschäftigte bei einem innerkirchlichen Stellenwechsel erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Unsere Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite haben bisher nicht zum Erfolg geführt.
Jetzt brauchen wir Eure Unterstützung!
Wir fordern Euch auf aus jedem Kirchenkreis (stellvertretend für alle Beschäftigten) mindestens 2 Personen zur nächsten ADK-Sitzung nach Hannover zu entsenden, ausgerüstet mit Plakaten auf denen der Name des Kirchenkreises und die Anzahl der Beschäftigten stehen. (Bitte angehängten Aufruf beachten!) Weitere Informationen werden Euch in Kürze per Email zugehen, bzw. könnt Ihr Euch bei Nachfragen und zur weiteren Koordination auch an die unten aufgeführten regionalen Ansprechpartner wenden.
Bitte organisiert Euch und sprecht ab, wer am 1. März nach Hannover kommt. Meldet Eure Teilnahme bitte an folgende Kollegen/innen:
Für den Sprengel Ostfriesland Heinz Hillen Tel: 0152-24373646 Für den Sprengel Osnabrück Ralf Vullriede Tel: 0172-2795069 Für den Sprengel Stade Andreas Miehe Tel: 0151-23300407 Für den Sprengel Lüneburg Uli Beuker Tel: 04131-207718 Für den Sprengel Hannover Gerda Egbers Tel: 0511-1241-672 Für den Sprengel Hildesheim-Göttingen Hilmar Ernst Tel: 0551-5476312 Für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Uwe Martens Tel: 0171-6852862 Klaus Roebken Tel: 0411-77012843 Für die Landeskirche Braunschweig Michael Busse Tel: 0531-471813
08.02.2010 Schriftliche Begründung zur Stufenmitbestimmung zum Schiedsstellenverfahren vom 14.12.2009 liegt jetzt vor. Danach unterliegt die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1-3 TV-L der Mitbestimmung durch die Mitarbeitervertretung, nicht jedoch nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L. Mitarbeitervertretungen sollten unter Hinweis auf diese Entscheidung ihr Mitbestimmungsrecht bezüglich der Stufen einfordern. Hier der Beschluss als Download.
30.01.2010 Landeskirche Hannover sieht keine Stufenmitbestimmung für MAV'en So geht es jedenfalls aus einem Schreiben vom 26.01.2010 des Landeskirchenamtes hervor, das nach Vorlage der schriftlichen Begründung des Schiedsstellenverfahrens eine Beschwerde beim Kirchengerichtshof prüfen will. Mitarbeitervertretungen sollten sich von dieser Position der Landeskirche nicht beirren lassen und gegebenenfalls eine eigene Entscheidung der Schiedsstelle anstreben. Mehr dazu auch auf der Homepage des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen. Das Gleiche gilt bezüglich der generellen, ungeprüften und nicht gezielt begründeten Einfügung des vom Landeskirchenamt zur Verfügung gestellten Textbausteins bzgl. Sonderarbeitszeiten in Arbeitsverträge: Nach TV-L § 6, Abs. (5) können Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung, bzw. arbeitsvertragliche Regelungen, zu Mehrarbeit bei entsprechend begründeter Notwendigkeit herangezogen werden.
28.01.2010 Gespräch mit dem Hannoverschen Pfarrverein
Vor kurzen traf sich der Hannoversche Pfarrverein mit dem Vorstand des VkM Hannover. Inhalte des Gespräches waren unter anderem die Anstellung von Pastoren in nicht typischen Arbeitsfeldern (Anstellung in der Aufgabe eines Kirchenkreisjugendwartes oder als pädagogische Leitung einer Kindertagesstätte), Pastorenanstellung und Diakonenanstellung über Sponsoring durch Vereine, Arbeitgeberwechsel der privatrechtlichen Angestellten, Stellenabbau der Beschäftigten, Outsourcing und Lohndumping. Das Gespräch war durchaus fruchtbar und alle wichtigen Themen konnten einvernehmlich angesprochen werden. Weitere Gespräche werden folgen.
06.01.2010 Neuer Vorstand der AG-VkM nimmt Arbeit auf Turnusgemäß wurde nach 3 Jahren bereits auf der Klausurtagung der AG-VkM-Niedersachsen vom 31.08.-01.09.2009 (Protokollauszug als pdf-Datei) in Braunschweig der neue Vorstand der AG gewählt, der nun zum 01.01.2010 seine Arbeit aufgenommen hat.
hintere Reihe: Andreas Miehe, Roland Brantl, Dietrich Kniep vordere Reihe: Ingrid Hille, Michael Busse, Klaus Röbken, Frank Bergmann es fehlen: Volker Riegelmann, Gerhard Mahl
Neuer Vorsitzender ist Michael Busse (VkM Braunschweig), der Klaus Röbken (VkM Oldenburg) zum Jahresbeginn abgelöst hat. Stellvertreter wurde Ronald Brantl, Schriftführer Gerhard Mahl und Schatzmeisterin Ingrid Hille. Wir danken an dieser Stelle Herrn Röbken für seine geleistete Arbeit und wünschen Herrn Busse viel Erfolg und das notwendige Fingerspitzengefühl für seine neue Aufgabe.
21.12.2009 Was bringt uns das Jahr 2010, wenn schon der Weihnachtsmann so skeptisch um die Ecke schaut?
1. Steigt ver.di aus dem 3. Weg aus? Auf Bundesebene ist die Entscheidung gefallen, aber gilt das auch für den Bereich der Konföderation? Das wäre absolut bedauerlich, da es vor allem der Zusammenarbeit mit ver.di zu verdanken ist, dass die weitere tarifliche Anbindung an den Öffentlichen Dienst gelingen konnte.
2. Stufenmitbestimmung für die MAV'en durch Schiedsstelle festgestellt Siehe unsere Seite Arbeits- und Tarifrecht.
3. VkM-Seminare 2010 Siehe unsere Seite Schulungen.
4. 2010 wenige Chancen zur Nutzung von Brückentagen:
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